Durch die Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-Novelle 2016 gibt es einen besseren Einsatz der unterschiedlichen Pflegeberufe. Jeder oder jede wird in dem Feld eingesetzt, für das er oder sie ausgebildet wurde. Der Einsatz ist bedarfsgerecht und den Kompetenzen entsprechend vorgesehen.
Wir haben eine Akademisierung des Pflegebereiches vorgenommen. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zur Professionalisierung der Pflege und macht den Beruf für Menschen, die eine tertiäre Ausbildung absolvieren wollen, attraktiver. Und – das ist auch ganz wichtig – wir haben sichergestellt, dass die Ausbildung von der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz zum gehobenen Dienst durchlässiger wird; diese Durchlässigkeit ist wesentlich verbessert worden.
Zur Frage 11, da geht es um Personalfluktuation:
Wir haben im Pflegefondsgesetz klar gesagt, es braucht personelle Mindeststandards und transparente Personalschlüssel. Das liegt aber natürlich im Organisationsrecht der Länder, und diese würden es nicht akzeptieren, wenn der Bund sich einmischt. Daher ist es wichtig, dass wir auf die Personalschlüssel setzen, und ich bitte Sie, bei Ihren Beratungen in Ihrem Bundesland darauf hinzuweisen. Wir haben auch die Frage der Qualitätssicherungsprogramme angesprochen.
Zur Frage 12, ob wir Maßnahmen setzen werden, um das Personal zu Supervision zu ermutigen:
Sie wissen, ich habe selbst eine Supervisionsausbildung gemacht, und weiß daher, wie wichtig das gerade für Menschen ist, die in der Pflege tätig sind. Wir haben im KAKuG, dem Krankenanstaltengesetz, die Verpflichtung, dass Menschen, die in der Pflege tätig sind, in Supervision gehen. Und es liegt an Ihnen, dieses Prinzip, das wir in den Krankenanstalten als Pflicht haben, auch in den Pflegegesetzen der Länder unterzubringen. Bei mir laufen Sie da offene Türen ein.
Zur Frage 13, dem Thema ausreichenden Personals im Nachtdienst:
Eigentlich ist unsere Forderung bereits umgesetzt. Seit 1. Jänner 2017 müssen die Länder das umsetzen, wenn sie Mittel aus dem Pflegefonds haben wollen. Wenn sie keine Mittel haben wollen, brauchen sie es nicht zu tun, aber Sie oder die Landtage als Gesetzgeber können auch entsprechende Maßnahmen vorschreiben.
Zu den Fragen 14 und 17:
Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass ausreichend Personal und kompetente Führung bedeuten, dass man mehr Zeit für die Betreuung von Pflegebedürftigen hat, weniger Stress und damit auch mehr Achtsamkeit für die Sensibilitäten der zu pflegenden Menschen. Die Volksanwaltschaft hat klare Kriterien wie Supervision, verpflichtende Konzepte zur Gewaltprävention oder fachärztliche und pflegerische Fallbesprechungen erarbeitet. Das muss in den Ländern auch legistisch umgesetzt werden. Wir haben das auch als Kriterium vorgesehen.
Zur Frage 15:
Diese Frage betrifft wieder in erster Linie das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, aber ich kann Ihnen sagen, die Gesundheit Österreich GmbH hat bereits vor mehreren Jahren eine Arbeitshilfe für die Pflegedokumentation erarbeitet. Ich glaube, dass es auch wichtig ist, qualitative Pflege gut zu dokumentieren, damit sichert man einiges. Dafür stehen Einrichtungen und Organisationen zur Verfügung, und eine überarbeitete Fassung im Sinne der GuKG-Novelle ist derzeit in Arbeit und wird in Kürze von der Gesundheit Österreich GmbH veröffentlicht. Wir werden das auch in der LandessozialreferentInnenkonferenz wieder verstärkt ansprechen.
Zur Frage 16, Maßnahmen zur Verbesserung der Handlungssicherheit der Pflegekräfte:
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