Sowohl im Berufsgesetz der ÄrztInnen als auch im GuKG sind regelmäßige verpflichtende Fortbildungen für die Berufsangehörigen vorgesehen. Diese muss man evaluieren, kontrollieren, ob sie auch gemacht werden, und auch im Alltag unterbringen.
Zu den Fragen 18, 19, 20, die sich auf Konflikte und Gewalt im Pflegealltag beziehen:
Es geht in erster Linie darum, genügend Personal zu haben. Hat man zu wenig Personal, steigt die Gewalt – es ist eine Frage von Personal. Wir haben dazu Qualitätszertifizierungen vorgenommen, das wird sich verbessern. Wir haben auch ganz bewusst Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung gesetzt, denn es geht auch darum, dass durch Bewusstseinsbildung Situationen, die zu Gewalthandlungen führen können, erkannt und damit im Vorfeld auch schon verhindert werden.
Die Broschüre „Gewalt erkennen – Ältere Menschen in Institutionen“ wurde seit 2012 in Österreich mehr als 40 000-mal nachgefragt. Darin wird erläutert, was Gewalt an älteren Menschen ist, wie es zu Gewalt in Einrichtungen kommen kann und zeigt schlussendlich auch Lösungsmöglichkeiten auf. Seit 2016 werden österreichweit Workshops in diesen Einrichtungen abgehalten.
Zu den Fragen 21 und 22, dabei geht es um Schmerzbehandlung:
Das ist ein Thema des Gesundheits- und Frauenministeriums. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist – um es Deutsch zu sagen – eine entsprechende Behandlung von Menschen in Pflegeheimen eine Verpflichtung, das ist ein Menschenrecht. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, muss umgesetzt und natürlich auch dokumentiert werden.
Zu den Fragen 23 und 25:
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind zu dokumentieren, und die Länder sind eingeladen, Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu setzen, um die Sensibilitäten zu erhöhen. Auch das ist ein Thema in der LandessozialreferentInnenkonferenz.
Zur Frage 24, sie betrifft die Aufsichtsbehörden:
Ich sage es wieder: Der Bund ist nicht die Aufsicht der Länder. Das haben Sie in der Verfassung so beschlossen, und daher ist es eine Länderangelegenheit, wie man die Aufsicht organisiert. Für mich ist es aber schon wichtig – ich sage das jetzt sehr deutlich und sehr klar –, und es tut den Ländern gut, wenn sie öffentlich machen, wie viele Abteilungen sie in ihrem Land haben, die die Alten- und Pflegeheime überprüfen, wie viele Menschen und Vollzeitäquivalente sie für diese wichtige Tätigkeit haben. Es braucht Beratung, es braucht Unterstützung, und daher ist es mir wichtig, dass der Bericht der Volksanwaltschaft auch einen Beitrag dazu leistet, dass das umgesetzt wird und dass man da nicht wegsieht. (Vizepräsidentin Winkler übernimmt den Vorsitz.)
Zu den Fragen 26 bis 28, betreffend die Behandlung mit Psychopharmaka:
Ich denke, dass Psychopharmaka nur durch Ärzte zu verschreiben sind und durch niemand anderen. Das ist sehr deutlich und sehr klar, das ist auch medizinisch so vorgesehen und muss auch nach dem Ärztegesetz dokumentiert werden – Punkt, aus, Ende. Daran geht nichts vorbei. Und wenn das nicht gemacht wird, dann sind es Übergriffe, die freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind, und dann sind in erster Linie die Staatsanwaltschaften und die Gerichte zuständig. Ich glaube, wir sollten Systeme etablieren, die das verunmöglichen. Wir haben bereits ein ausführliches Handbuch zum Thema Heimaufenthaltsgesetz. Darin geht es auch um Erläuterungen zur medikamentösen Freiheitsbeschränkung.
Sie wissen, dass der Bericht der Volksanwaltschaft wichtig ist und auch verdeutlicht: Wir schauen da hin und werden da auch einiges tun!
Lassen Sie mich abschließend noch eines sagen: Ich habe mich mit dem Arbeitsmarkt in Österreich sehr auseinandergesetzt. Ich möchte – das habe ich auch in den letzten
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