BundesratStenographisches Protokoll869. Sitzung / Seite 14

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nere Sicherheit Österreichs. Der Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung hat vor allem die Dschihadrückkehrer sowie jene Personen, die an einer diesbezüglichen Ausreise gehindert wurden, als größte Gefahrenquelle be­zeichnet. Zu Jahresende 2016 waren 296 sogenannte Foreign Fighters aus Österreich bekannt. In Österreich stellen davon 141 Personen ein Gefährdungspotenzial dar; 90 von ihnen sind Rückkehrer, 51 Personen wurden an der Ausreise in den Dschihad gehin­dert. Weitere 45 den Behörden bekannte Kämpfer aus Österreich wurden im Ausland getötet, die übrigen 110 Betroffenen dürften sich nach wie vor außerhalb des Landes be­finden.

Nicht übersehen werden darf dabei, dass parallel dazu auch die Zahl rechtsextremis­tisch motivierter Straftaten in Österreich ansteigt. Im Jahr 2016 gab es 1 313 Tathand­lungen mit rechtem Hintergrund – ein Anstieg um 13 Prozent gegenüber dem Jahr 2015, wobei sich die Zahl der Tathandlungen von 2014 auf 2015 verdoppelt hat. Österreich sieht sich daher hinsichtlich der terroristischen Bedrohung sowohl vonseiten des Dschi­hadismus als auch vonseiten des Rechtsextremismus bedroht. Diese beiden Aspekte sind zur Kenntnis zu nehmen und nicht zu schönen, da es sich dabei um statistisches Datenmaterial handelt.

Bei den terroristischen Anschlägen in Europa, die eine hohe Anzahl von Menschenle­ben vernichteten und Hunderte Menschen psychisch und physisch schwer verletzten, fiel auf, dass ein Großteil der Attentäter den Sicherheitsbehörden bereits bekannt war; dennoch konnten die Anschläge nicht verhindert werden. Dieser Umstand macht auch den Titel der Aktuellen Stunde klar: Der Staatsschutz hat eine sensible Aufgabe zu er­füllen, er muss den Grad der Gefährdung von potenziellen Attentätern feststellen, bevor diese konkrete Taten gesetzt haben.

Nach zweijähriger intensiver Beratung ist es im Vorjahr gelungen, das Polizeiliche Staats­schutzgesetz zu verabschieden, welches am 1. Juli dieses Jahres ein Jahr in Geltung ist. Die Regierungsparteien haben ihre Verantwortung wahrgenommen und ein moder­nes, effizientes Gesetz für den polizeilichen Staatsschutz geschaffen. Die Opposition wurde am zweijährigen Verhandlungsprozess intensiv beteiligt, nahm jedoch am Schluss der Verhandlungen ihre Verantwortung weder im Nationalrat noch im Bundesrat wahr.

Ich erinnere an die Bundesratssitzung vom 11. Februar 2016, in welcher der Bundesrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz zustimmte. Seitens der FPÖ kritisierte damals Bundesrat Michael Raml die vorgesehenen Eingriffe in Bürgerrechte und fürchtete, dass V-Leute in Stammtische eingeschleust werden, um Regierungskritiker zu verfolgen. Herr Bundesminister, ich frage Sie jetzt: Waren diese Befürchtungen vonseiten der FPÖ real oder doch einfach nur Stimmungsmache? Von­seiten der Grünen ortete Bundesrätin Ewa Dziedzic zahlreiche Mängel im Gesetz, etwa im Bereich des Rechtsschutzes, des Anwendungsbereichs und der Datenweitergabe.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die beiden Oppositionsparteien ge­meinsam dieses Gesetz, welches als Grundlage zur Bekämpfung des Terrors in Öster­reich dient, beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen. Die Entscheidung ist noch nicht er­gangen. Allerdings spricht dies eine sehr deutliche Sprache dahin gehend, welche Par­teien für den Schutz der Bevölkerung vor dem Terror eintreten (Zwischenrufe bei der FPÖ) und welche bloß in Sonntagsreden für Sicherheit eintreten, in Wirklichkeit aber die Grundlage der Sicherheit sowohl politisch als auch rechtlich bekämpfen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

Ich finde es daher äußerst gelungen, dass quasi am ersten Jahrestag dieses Gesetzes hier im Bundesrat im Rahmen einer Aktuellen Stunde eine erste Evaluierung vorgenom­men werden kann, um die Erfahrungen des Staatsschutzes mit den neuen rechtlichen Grundlagen in der Öffentlichkeit zu diskutieren.

 


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