BundesratStenographisches Protokoll869. Sitzung / Seite 21

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Ein schönes Beispiel dieser Präventionsarbeit ist wohl der 14-jährige St. Pöltner, der ei­nen Anschlag auf den Wiener Westbahnhof geplant hatte und aufgrund einer Schulung von Lehrern, die das schon erkennen konnten, entdeckt und der Polizei gemeldet wurde. Damit konnten wir diesen Anschlag verhindern.

Das zweite Element neben dieser Präventionsarbeit – und da gehört Österreich inter­national zu den führenden Nationen, das dürfen wir mit großer Genugtuung sagen – ist die internationale Vernetzung. Meine Damen und Herren! Österreich ist seit Jahren – das ist nicht das Verdienst des derzeitigen Innenministers – sehr, sehr stark an einer internationalen Vernetzung interessiert. Österreich war es, das zum Beispiel das Fo­rum Salzburg gegründet hat, 2003, damaliger Innenminister: Strasser. In dieser Situa­tion hat es ganz intensiv auch die Nachbarländer in diesen gemeinsamen Informations­austausch mit einbezogen. Österreich war ein Gründungsmitglied bei Prüm, um Daten auszutauschen, insbesondere im Schengen-Informationssystem, insbesondere was bio­metrische Daten anlangt. Und nur dadurch – das nächste Beispiel – konnte verhindert werden, dass ein 17-jähriger Österreicher kosovarischen Ursprungs einen Anschlag aus­führen konnte. Aufgrund der internationalen Datenvernetzung, der Hinweise von ande­ren Diensten war es möglich, ihn zu detektieren. Oder denken Sie an den deutschen radikalen Soldaten, der in Schwechat eine Waffe deponiert hat: Nur aufgrund der in­ternationalen Vernetzung konnte man auch das dahinter liegende Netzwerk aufdecken. Das heißt, die wirksame internationale Vernetzung ist eine ganz wesentliche Zielset­zung der österreichischen Polizei.

Ich sage nur eines: Das Joint Operation Office, das wir vor einem Jahr gegründet ha­ben, hat mittlerweile auf einem anderen Feld, aber natürlich auch in dieser Frage, weil diese Kriminalitätsformen ja alle in irgendeiner Form miteinander zusammenhängen, näm­lich in der Frage der Schlepperbekämpfung hervorragende Arbeit geleistet und 136 Leu­te aus dem Verkehr gezogen, zusätzlich zu den nationalen Maßnahmen.

Und schlussendlich die Repression: Dazu muss ich sagen, das Staatsschutzgesetz hat uns die erste Möglichkeit gegeben, verbunden mit Änderungen des Sicherheitspolizei­gesetzes mit Gefährderansprache und vielem mehr. Was war der Erfolg des Staats­schutzgesetzes? – Die „Operation Josta“ hätten wir nie durchführen können ohne die­ses Staatsschutzgesetz, welches ermöglicht, wirklich zu ermitteln, frei zu ermitteln und dann auch entsprechend zuzuschlagen – acht Festnahmen in Graz, acht in Wien, die Leute hatten 77 nicht gemeldete Wertkartenhandys. Jetzt werden Sie verstehen – es ist bei allen zur Anklage gekommen –, warum wir weitergehende Instrumente für die Poli­zei brauchen, um noch erfolgreicher sein zu können.

Ich möchte mit der Mär aufräumen, dass die Videoüberwachung nichts verhindert. Ge­rade am Beispiel des letzten Terroranschlages in London: Die Polizei konnte aufgrund der Videoüberwachung ein exaktes Lagebild liefern, hat damit auch für den Eigenschutz Wesentliches geleistet – und mir ist der Eigenschutz der Leute auch ein ganz großes An­liegen – und konnte damit sehr schnell am Einsatzort sein; trotzdem sind noch immer acht Todesopfer zu beklagen. Wie viele mehr wären es gewesen, wenn sie 10, 20, 30 Mi­nuten weiterwüten hätten können? Wer kann sich heute mit Überzeugung herstellen und sagen, dass das nichts bringt?

Meine Damen und Herren! Orientieren wir uns an den Fakten! Bezüglich der Videoüber­wachung auf öffentlichen Plätzen wollen wir, dass die Aufnahmen nicht 36 Stunden, sondern auch während der Verfolgung der Täter einen Monat gespeichert werden, nur anlassbezogen. Es spricht niemand vom Blick in das Wohnzimmer des Österreichers. Es geht darum, dass wir in der Verfolgung der Täter, auch in der Prävention weiterer Terroranschläge oder Verbrechen schneller in der Ermittlung sind.

Mir ist völlig unerklärlich, da die Durchführung letzten Endes mit Kontrolle des Rechts­schutzbeauftragten erfolgt, wo damit ein Menschenrecht in irgendeiner Form inkrimi-


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