BundesratStenographisches Protokoll869. Sitzung / Seite 53

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EU-Ebene liegen muss, verheißt dem gelernten Europäer ja nichts besonders Gutes! (Beifall bei der FPÖ.)

Da steckt eine Strategie dahinter. In weiterer Folge wird es dann wahrscheinlich hei­ßen: In der Region XY, irgendwo in Europa, schaffen sie es nicht, sauberes Wasser zur Verfügung zu stellen, aber die Österreicher, die haben ja genug davon! – Und was ist dann der logische Schritt aufgrund dieser Verantwortung? (Bundesrat Schennach: Sie zapfen es ab!) – Es wird so wie bei den Flüchtlingen sein – die EU verteilt ja gerne um, sie verteilt die Flüchtlinge um (Bundesrätin Blatnik: Bitte nicht!) –, es wird dann wahr­scheinlich auch das Trinkwasser innerhalb der EU umverteilt werden! (Ruf bei der SPÖ: ... trinken Bier!)

Nicht umsonst heißt es sehr lapidar bei der österreichischen Stellungnahme, man sieht dem mit Interesse entgegen.

Wir wehren uns entschieden gegen alle Zugriffe und Begehrlichkeiten auf unser gutes österreichisches Trinkwasser, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Der nächste Punkt beschäftigt sich mit der Verordnung über ökologisch-biologische Pro­dukte, landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel – eine unendliche Geschichte. Frau Kol­legin Reiter hat bedauert, dass die seit 2014 feststeckt. Wir, muss ich sagen, begrüßen es eher, dass sie feststeckt, denn da sind teilweise Ziele und Maßnahmen aufgelistet, die schwer nachvollziehbar sind, beispielsweise die Forderung, dass die meisten Pro­duktionsmittel in Erzeugung und Verarbeitung biologischen Ursprungs sein sollen. Mit dieser Forderung kann ich nicht wirklich etwas anfangen. Heißt das dann: der biologi­sche Traktor oder wieder der Ochsenkarren oder die Pflugschar aus biologisch herge­stelltem Stahl? Das ist also äußerst kryptisch.

In der Stellungnahme wird auch vor einem weiteren Bürokratieschub gewarnt, der auf uns zukommen würde, auf unsere Landwirtschaft, auf unsere Bauern und unsere Le­bensmittelproduzenten, wenn diese Verordnung in Kraft treten sollte. Wir sehen das eher als Gefahr für den hohen Standard, den wir in Österreich auf dem Gebiet der biologi­schen Landwirtschaft haben, und viel weniger als Chance.

Zu berücksichtigen ist auch, dass es sich hiebei um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie handeln soll, das heißt, diese wird unmittelbar in Österreich rechtswirksam, oh­ne eigenen Gestaltungsspielraum.

Und so geht es weiter, mit bedenklichen Punkten. Auch die geplante Änderung der Gen­technikverordnung täuscht in Wirklichkeit nur eine Scheinsubsidiarität vor. In Wirklich­keit ist es so, dass die Rechtfertigungsmöglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten zum Verbot solcher gentechnisch veränderten Produkte massiv eingeschränkt werden sol­len. Gottlob steckt diese Verordnung bereits seit 2015 fest, ohne dass besonders viel pas­siert wäre.

Und so geht es eigentlich munter weiter. Auch bei den Regelungen zur Verwendung psy­choaktiver Substanzen wird davor gewarnt, dass die bisher legitime Verwendung von gewissen wichtigen Substanzen, psychoaktiven Substanzen, beispielsweise in der Arz­neimittelproduktion kriminalisiert werden könnte. Auch bei den Tierarzneimitteln gibt es ganz massive Bedenken, dass nämlich, wenn die Verordnung in Kraft tritt, die strengen österreichischen Vorschriften bei den Tierarzneimitteln auf EU-Ebene faktisch ausgehe­belt werden.

In Wirklichkeit muss man also als Fazit bei den meisten Punkten dieses Vorhabenbe­richtes der EU und vor allem bei den wichtigen Punkten hoffen, dass es zu keiner Ei­nigung auf europäischer Ebene kommt, denn für Österreich kann es dadurch eigentlich nur schlechter werden statt besser.

Und auch wenn in der Einleitung zu diesem Bericht auf aktuelle Gefahren hingewiesen wird, beispielsweise durch die Immigrationsströme, so geht man bei den Maßnahmen


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