Es liegt ein Antrag der Bundesräte Schererbauer, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Streichung der Bezeichnung „g.g.A.“ wegen Irreführung der Konsumenten vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Jahresvorschau des BMGF 2017 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der europäischen Kommission für 2017 und des Programms des Rates (Malta) (III-605-BR/2017 d.B. sowie 9813/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Frau Präsidentin! Ich erstatte den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Jahresvorschau des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen 2017 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der europäischen Kommission für 2017 und des Programms des Rates (Malta).
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juni 2017 den Antrag, die Jahresvorschau des BMGF 2017 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der europäischen Kommission für 2017 und des Programms des Rates (Malta) (III-605-BR/2017 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.17
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer und Zuseher zu Hause an den Bildschirmen! Der erste und einer der wichtigsten Punkte dieses Berichtes über die EU-Vorhaben ist die geplante Trinkwasser-Richtlinie. Dabei wird vonseiten der EU ein Mehrwert behauptet mit der Begründung, dass die menschliche Gesundheit in der gesamten EU im gleichen Maße vor nachteiligen Einflüssen aus der Verunreinigung von Trinkwasser geschützt werden muss. Die Bürger, die Mitgliedstaaten und die Unternehmen sollen sich darauf verlassen können, dass sich die EU dieser Dinge quasi annimmt. Und damit wird der Bedarf gerechtfertigt und die Forderung, diese Maßnahmen auf europäischer Ebene zu treffen und zu regeln, erhoben.
Meine Damen und Herren, bei meinem Trinkwasser verlasse ich mich auf die Stadtwerke Leoben. Das ist mein Trinkwasserversorger – und nicht die Europäische Union. Und wenn ich glaube, dass mein Wasser verunreinigt ist, dann rufe ich Herrn Schindler in Leoben an, das ist der Direktor der Stadtwerke, und nicht Herrn Juncker in Brüssel! (Heiterkeit bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Bundesrat Schennach: Die Vorwahl müssen wir wissen!) Und diese Argumentationskette, die da von der EU aufgebaut wird, meine Damen und Herren, nämlich dass die Verantwortung für das Trinkwasser faktisch auf
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