Ich finde es ganz bedauerlich, dass die Verhandlungen zu einer europäischen Bioverordnung derzeit derartig feststecken. Auch das ist eigentlich unerträglich, weil es natürlich, gerade auch was Importgüter und so weiter betrifft, das alles sehr schwer handhabbar macht, wenn es keine vertrauenswürdige gemeinsame Basis gibt, was Bio ist und was nicht.
Ganz bedauerlich finde ich ja auch, dass sich Österreich, dieses Vorreiterland im Biolandbau, trotz dieser wirklichen Erfolgsgeschichte, die wir da hingelegt haben, noch immer nicht dazu durchringen konnte, das als Leitbild für unsere Landwirtschaft voranzustellen, denn: Biolandbau ist klimaschonend, gut für Mensch und Tier, für unsere Böden. (Bundesrat Schennach: Na ja, die Landwirtschaftskammer ist da nicht so dafür, oder? An die Adresse der Landwirtschaftskammer!) Und das wichtigste Gut, das es zu erhalten gilt, sind unsere Böden. Dass Biolandwirtschaft außerdem wirtschaftlich gut ist, zeigt sich auch immer wieder, daher verstehen wir das nicht. Wir werden aber nicht müde werden, immer wieder darauf hinzuweisen und das auch immer wieder einzufordern, ebenso wie wir natürlich an einer Weiterentwicklung all dieser Bestimmungen, die hier angeführt werden, gerne mitarbeiten werden. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie des Bundesrates Tiefnig.)
11.13
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Dr. Rendi-Wagner. – Bitte, Frau Minister.
11.13
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Viel wurde schon gesagt, ich werde daher nur kurz zusammenfassen und meine Ausführungen kurz halten.
Aus unserer Sicht ist die vorliegende Gesetzesnovelle absolut sinnhaft und zweckmäßig, weil sie vor allem einer verbesserten technischen Durchführbarkeit der EU-Bio-Verordnung aus dem Jahre 2009 dient und damit vielerlei Zwecken dient. Sie zielt vor allem darauf ab, wichtige Maßnahmen zur amtlichen Kontrolle festzulegen und notwendige Klarstellungen zu treffen, zum Beispiel wenn es um die Einfuhr von Bioprodukten aus Drittländern geht. Schließlich müssen sich die Österreicherinnen und Österreicher darauf verlassen können, dass Bio drin ist, wenn Bio draufsteht. Und genau darauf zielt die verbesserte Durchführbarkeit der Kontrollmaßnahmen ab.
Es geht um die Klärung der Zuständigkeiten, es geht um die technische Klärung der Kontrollverfahren per se und, wie schon erwähnt, auch um die Sanktionsmechanismen in diesem Zusammenhang.
Wenn wir die Durchführbarkeit klären, erleichtern und die Praxistauglichkeit dieser Kontrollen verbessern, so ist natürlich auch besser gewährleistet, dass die Produkte, die wir hier in Österreich verfügbar haben, am Ende auch das sind, was sie zu sein versprechen. Und das schulden wir den Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Tiefnig.)
11.15
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
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