BundesratStenographisches Protokoll869. Sitzung / Seite 51

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Ich finde es ganz bedauerlich, dass die Verhandlungen zu einer europäischen Biover­ordnung derzeit derartig feststecken. Auch das ist eigentlich unerträglich, weil es natür­lich, gerade auch was Importgüter und so weiter betrifft, das alles sehr schwer hand­habbar macht, wenn es keine vertrauenswürdige gemeinsame Basis gibt, was Bio ist und was nicht.

Ganz bedauerlich finde ich ja auch, dass sich Österreich, dieses Vorreiterland im Bio­landbau, trotz dieser wirklichen Erfolgsgeschichte, die wir da hingelegt haben, noch im­mer nicht dazu durchringen konnte, das als Leitbild für unsere Landwirtschaft voranzu­stellen, denn: Biolandbau ist klimaschonend, gut für Mensch und Tier, für unsere Bö­den. (Bundesrat Schennach: Na ja, die Landwirtschaftskammer ist da nicht so dafür, oder? An die Adresse der Landwirtschaftskammer!) Und das wichtigste Gut, das es zu erhalten gilt, sind unsere Böden. Dass Biolandwirtschaft außerdem wirtschaftlich gut ist, zeigt sich auch immer wieder, daher verstehen wir das nicht. Wir werden aber nicht müde werden, immer wieder darauf hinzuweisen und das auch immer wieder einzufor­dern, ebenso wie wir natürlich an einer Weiterentwicklung all dieser Bestimmungen, die hier angeführt werden, gerne mitarbeiten werden. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie des Bundesrates Tiefnig.)

11.13


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesmi­nister Dr. Rendi-Wagner. – Bitte, Frau Minister.

 


11.13.33

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Viel wurde schon gesagt, ich werde daher nur kurz zusammenfassen und meine Ausführungen kurz halten.

Aus unserer Sicht ist die vorliegende Gesetzesnovelle absolut sinnhaft und zweckmä­ßig, weil sie vor allem einer verbesserten technischen Durchführbarkeit der EU-Bio-Ver­ordnung aus dem Jahre 2009 dient und damit vielerlei Zwecken dient. Sie zielt vor al­lem darauf ab, wichtige Maßnahmen zur amtlichen Kontrolle festzulegen und notwendi­ge Klarstellungen zu treffen, zum Beispiel wenn es um die Einfuhr von Bioprodukten aus Drittländern geht. Schließlich müssen sich die Österreicherinnen und Österreicher da­rauf verlassen können, dass Bio drin ist, wenn Bio draufsteht. Und genau darauf zielt die verbesserte Durchführbarkeit der Kontrollmaßnahmen ab.

Es geht um die Klärung der Zuständigkeiten, es geht um die technische Klärung der Kon­trollverfahren per se und, wie schon erwähnt, auch um die Sanktionsmechanismen in die­sem Zusammenhang.

Wenn wir die Durchführbarkeit klären, erleichtern und die Praxistauglichkeit dieser Kon­trollen verbessern, so ist natürlich auch besser gewährleistet, dass die Produkte, die wir hier in Österreich verfügbar haben, am Ende auch das sind, was sie zu sein ver­spre­chen. Und das schulden wir den Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Tiefnig.)

11.15


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

11.15.23

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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