BundesratStenographisches Protokoll869. Sitzung / Seite 50

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die österreichischen Lebensmittel gut differenzieren kann von allen anderen, die nach Österreich hereinkommen. Dieses Gesetz ist ein Schritt dazu, deshalb werden wir es unterstützen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.07


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.08.00

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Ministe­rin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Auch wir stimmen dem vorliegenden Gesetz zu, weil erstens die Beratungsmöglichkeit und die Beteiligung der Landwirtschaftskammer und von Bio Austria, immerhin einer NGO, aber eben der wichtigsten Vertretung der Biobauern und -bäuerinnen in Österreich, im Kontrollausschuss sichergestellt wurde. Wir halten das für einen wesentlichen Fortschritt und eine neue Qualität.

Wir stimmen zu, weil bei geringfügigen Verstößen keine Anzeigen mehr gemacht wer­den müssen. Das ist verhältnismäßig und führt auch zu einer Entbürokratisierung.

Wir stimmen zu, weil Importregelungen wichtig sind. Die Basis für dieses Gesetz ist ja ein entsprechendes EU-Gesetz, und da ist es doch zu deutlichen Klarstellungen und Er­gänzungen gekommen.

Klar ist aber auch, dass eine große Wunschliste noch offen bleibt, wie von meinen Vor­rednern ja schon angeführt wurde. Wir würden uns ein österreichisches Gütesiegelge­setz wünschen, um diesen Wildwuchs und Wirrwarr von Qualitätsregelungen abzustel­len oder effektiver zu bekämpfen, damit eben das Konsumentenvertrauen gestärkt wird. Das haben sich unsere Bauern und Produzenten verdient.

Das AMA-Gütesiegel leistet das eben nur sehr bedingt. Dass in diesem Bereich Gen­technikfuttermittel eingesetzt werden dürfen, halten wir nicht für vertretbar. Oder den­ken wir nur an die fehlende Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier: Wir haben ganz strenge gesetzliche Bestimmungen, was die Eierproduktion betrifft, aber wenn das Ei im Kanister daherkommt, fehlt das alles, und beim fertigen Nudelprodukt oder bei den Mehlspeisen kann man nicht mehr sagen, woher diese Flüssigeier tatsächlich gekom­men sind. Das ist ein großer Bereich, der unserer Meinung nach unbedingt geregelt ge­hört. Derzeit läuft es nämlich eher nach dem Motto: Who cares?

Ich finde auch, dass das mit den Herkunftsbezeichnungen ein Jammer ist, weil sich kein Konsument dabei auskennt – ob das jetzt g.U. ist, also die geschützte Ursprungs­bezeichnung, oder g.g.A.. Diese Bezeichnung hat auch ihre Berechtigung, denn sie schützt zum Beispiel geistiges Eigentum in großem Maß, also sozusagen die Fähigkeit, die in dieser Region oder von diesen Produzenten entwickelt wurde: zum Beispiel ei­nen Speck auf eine bestimmte Weise herzustellen oder einen Schnaps in einer be­stimmten Art zu brennen und so weiter. Das ist meiner Meinung nach schützenswert. Und nicht jede Region hat die Möglichkeit, alle Teile dieses Endproduktes unmittelbar zu produzieren, fügt dem Endprodukt aber doch Qualität hinzu.

Diese beiden Bezeichnungen fußen auf EU-Regelungen. Die geschützte Ursprungsbe­zeichnung ist bis jetzt in Österreich zehnmal verliehen worden und g.g.A. sechsmal. Ja, wir würden uns da auch eine bessere Klärung wünschen, um das entsprechend ver­markten zu können, damit es eben nicht dazu kommt, dass der Konsument dann das Vertrauen verliert und meint: Ich kann dem eh nicht vertrauen, denn da wird importiert, dort nicht! Da wäre eine Klärung natürlich schon sehr hilfreich.

Auch wüsste ich gern, was jetzt eigentlich vegetarisch und vegan ist, also was diesen beiden Begriffen zugrunde liegt, wenn sie auf dem Produkt draufstehen. Auch das ge­hört geregelt. Und auch diesbezüglich ist, denke ich, Arbeit erforderlich.

 


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