treuungsverhältnisse zwischen Professorinnen und Professoren und den jeweiligen Studierenden geben. Zum Teil gibt es Fächer, in denen das Betreuungsverhältnis 1 zu 100 beträgt. Es kann sich wohl kaum jemand vorstellen, dass es in einer gemeinsamen Übung mit einem Professor oder einer Professorin und 100 Studierenden in eineinhalb Stunden noch zu einer vernünftigen Interaktion kommen kann! Daher müssten wir auf ein international übliches Durchschnittsniveau von wenigstens 1 zu 40 kommen.
Zur Erzielung einer strategisch begleitenden Verbesserung im Bereich der sozialen Situation dient die jetzige Maßnahme, die Ihnen in Form dieser Gesetzesvorlage nun zum Beschluss vorliegt. Es geht dabei um die Idee, für all diejenigen, die eine bessere finanzielle Unterstützung brauchen, begleitend einiges zu tun. Das betrifft einerseits die Ausweitung des Bezieherkreises an sich und in einer zweiten Komponente natürlich auch die Anhebung der Beiträge.
Trotzdem sollte man sich vor Augen halten, dass Studieren nach wie vor bedeutet, dass man eben im Bildungssystem steht. Wenn immer wieder der Wunsch geäußert wird, dass wir dort eine Situation schaffen mögen, in der für die Studierenden sozusagen Milch und Honig fließen, dann sage ich: Das ist natürlich nicht möglich! Vielmehr haben wir im Bereich der öffentlichen Hand die Aufgabe, die Rahmenbedingungen derart zu gestalten, dass die Personen in diesem Bereich ihrer Tätigkeit idealtypisch nachkommen können.
Es kann, glaube ich, nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sein, im Vergleich mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich hart dafür anstrengen müssen, dass sie am Monatsende ihre Euros nach Hause tragen können, was detto für die Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich der Klein‑ und Mittelbetriebe gilt, im Hochschulbereich irgendwelche besonderen, unverhältnismäßigen Situationen zu schaffen. – Ich glaube, man muss da immer die Kirche im Dorf lassen und sagen: Es geht um eine Optimierung der sozialen Rahmenbedingungen, damit die, die qualifiziert sind und wollen, auch studieren können, man darf aber nicht sozusagen irgendwelche überbordenden Situationen entstehen lassen, in denen man sich zurücklehnen kann. Das ist nicht Sinn und Zweck der Übung in unserem Ausbildungssystem.
Noch ein zusätzlicher Gedanke zur Frage der gesetzlichen Interessenvertretung der Studierenden: Es steht natürlich in einer Demokratie jedem das Recht zu, zu verschiedenen Themen unterschiedlicher Meinung zu sein. Sie wissen, dass ich in diesem Haus und auch hier im Bundesrat schon einmal aus meiner Meinung keinen Hehl gemacht habe. Ich war selber sozusagen in der gesetzlichen Interessenvertretung aktiv. Es hängt immer von den Personen ab, was die dort jeweils tun, gar keine Frage. Sie haben das angesprochen, und ich sage: Es ist immer eine hochnotpersönliche Frage, wie man das auslegt, was man im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten tun kann.
Die große Mehrheit in Österreich – das kann ich auch als zuständiger Ressortminister sagen – betreibt ein ausgezeichnetes Serviceangebot und kümmert sich wirklich gut und vernünftig um die Interessen der Studierenden, egal ob auf Studienrichtungsvertretungsebene, auf universitärer Ebene oder österreichweit. Das ist auch die Aufgabe, und ich glaube, das geht auch über alle Fraktionsgrenzen hinweg. Dass es stets einige AktivistInnen gibt, die dann etwas anderes machen, das kennen wir auch sonst aus jedem Bereich der Zivilgesellschaft. So ist das eben in einer Demokratie. Es muss einem nicht alles gefallen, es kann jeder dazu seine persönliche Meinung haben, aber auch diese Buntheit gehört zum Wesen der Demokratie.
Deswegen darf man die dortige Interessenvertretung an sich nicht infrage stellen, und ich glaube, es ist gut, dass diese gesetzlich legitimiert ist, weil sie so eine andere Legitimation und ein anderes Mitspracherecht hat. Sie ist auch im Gremium Hochschulkonferenz vertreten. Wir hatten gestern eine Tagung mit der Hochschulkonferenz, in der über zentrale Fragen gemeinschaftlich gesprochen wurde. Dieses Ihnen nun vorliegende Kon-
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