Der Bericht bezieht sich auf die marktorientierte Wirtschaft und ist deswegen auch von Interesse. Er ist besser als die vorangegangenen, weil er kürzer und kompakter gehalten ist. – Herr Minister, ein Kompliment an dein Ministerium. Es gibt noch immer Redundanzen, also Wiederholungen, das kann man noch verbessern. Ein essenzieller Widerspruch ist mir aber aufgefallen, und zwar bei der Begriffsdefinition eines EPUs, eines Ein-Personen-Unternehmens: Ein Drittel aller 330 000 österreichischen KMU-Betriebe, also mehr als 100 000 Betriebe, sind Ein-Personen-Unternehmen. Auf der einen Seite wird im Bericht ein EPU mit über 10 000 € Umsatz definiert, im Text wird diese Umsatzschwelle dann aber überhaupt negiert. Es stellt sich also die Frage: Was ist nach dieser Begrifflichkeit tatsächlich ein EPU?
Das sind aber nur Randerscheinungen, nun jedoch zum Essenziellen: Ein Ein-Personen-Unternehmen lebt – das richte ich jetzt sehr wohl an die SPÖ – von seiner eigenen Leistung und seinem eigenen Fleiß. Ja, das wollen wir von der FPÖ; die Fleißigen und Tüchtigen sind unsere Klienten, das ist unser Interesse, und in diesem Sinne fordern wir auch, dass die Steuern in diesem Zusammenhang endlich gesenkt werden! Die ÖVP hat einen neuen Bundesparteiobmann bekommen, der großartig Steuersenkungen versprochen hat. Wir kennen diese Versprechungen. Wir wollen aber, dass diese auch endlich umgesetzt werden. Was hindert euch daran, dies zu tun?
In diesem Sinne möchte ich gleich zu Beginn einen Entschließungsantrag einbringen, der sich klar mit der kalten Progression beschäftigt, denn die kalte Progression ist jene preisgetriebene Nichtanpassung, die jedem Betreiber eines EPU, der in die Einkommensteuerpflicht genommen wird, den Nettolohn reduziert. Die kalte Progression, also die Nichtanpassung der Bemessungsgrundlage für die Lohn- und Einkommensteuer, bringt dem Finanzministerium jährlich, und das wohlgemerkt ohne Parlamentsbeschluss, über 500 Millionen €.
Wenn man sich damit beschäftigt, dann kann man feststellen, dass es in der Schweiz eine rein freiheitliche Wirtschaft gibt. Das wird auch als „freiheitliche Struktur“ bezeichnet, das muss man sich einmal im Mund zergehen lassen. Die Gesetze sind prägnanter, kürzer und auf den Punkt gebracht. In der Schweiz wurde die kalte Progression im Art. 128 Abs. 3 BV abgeschafft. – Ich zitiere: „Bei der Steuer auf dem Einkommen der natürlichen Personen werden die Folgen der kalten Progression periodisch ausgeglichen.“
Wir wollen diesen Satz auch in Österreich fest verankert haben. Daher bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der kalten Progression zur Stärkung des Mittelstandes
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, wird aufgefordert dem Nationalrat zur Abschaffung der kalten Progression eine Regierungsvorlage, analog der Schweizer Bundesverfassung, ehestmöglich vorzulegen.“
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Ich ersuche um Zustimmung. Da wird sich zeigen, wer jetzt wirklich die Steuersenkungspartei ist, die ÖVP, die SPÖ oder vielleicht doch, sehr geehrte Zuschauer, die FPÖ! (Beifall bei der FPÖ.)
Im Bericht selbst steht, wie gesagt, Essenzielles und auch Interessantes, das möchte ich auch unterstreichen. 97,7 Prozent aller österreichischen Betriebe sind KMU-Unter-
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