BundesratStenographisches Protokoll869. Sitzung / Seite 75

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rer, es wurde einiges getan, besonders im Start-up-Bereich gibt es eine Senkung: im ersten Jahr keine Lohnnebenkosten, im zweiten Jahr zwei Drittel, im dritten Jahr ein Drittel Einsparung, das ist ein Ansatz. Auch mit dem Beschäftigungsbonus für neu ein­gestellte Mitarbeiter tut sich einiges, aber in Summe müssen wir mit den Lohnneben­kosten herunterkommen. Wir berechnen derzeit in den Betrieben 32 Prozent vom Brut­tolohn an Lohnnebenkosten. Da müssen wir um 7 Prozent auf 25 Prozent Lohnneben­kosten herunterkommen. (Bundesrat Pisec: Lohnzusatzkosten sind 100 Prozent!) – Die Lohnnebenkosten kann man bei den Angestelltenkosten noch dazurechnen, muss man, ja.

Lohnnebenkosten runter heißt aber Reformen bei Pensionen, heißt Reformen im Ge­sundheitssystem, heißt auch Reformen bei der Kammer, denn all das, was den Unter­nehmen verrechnet wird oder was sie ausgeben müssen, verhindert weitere Investitio­nen der Unternehmen.

Wichtig sind auch Mitarbeiterbeteiligungen am Gewinn, als Teil der Löhne. Die Mitar­beiter haben ein moralisches Recht auf 10 Prozent vom Gewinn, den das Unternehmen erwirtschaftet. Das sollten wir umsetzen: Mitarbeiterbeteiligungen am Gewinn. Da­mit fällt auch der Zielkonflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern weg. Die Mitarbeiter den­ken mit, weil sie selbst überlegen, wo sie effizienter sein können, und haben dann selbst mehr in der Tasche.

Ein wesentlicher Punkt sind die Steuerkosten: Die Körperschaftsteuer bei den Klein- und Mittelbetrieben muss gesenkt werden, auch hinsichtlich des internationalen Steu­erwettbewerbs. Zur Verhinderung von Gewinnverschiebungen in Richtung Steueroasen, müssen wir mit der Körperschaftsteuer runter auf 15 Prozent, und das am besten in Ver­bindung mit Steuerwettbewerb der Bundesländer.

Auch die nicht ausgeschütteten Gewinne sind ein großes Thema. Wir besteuern die Ge­winne, obwohl sie noch nicht ausgeschüttet sind, und verhindern dadurch die Investi­tionsmöglichkeiten der Betriebe. Das heißt, nicht ausgeschüttete Gewinne sollen nicht sofort, sondern erst bei Ausschüttung versteuert werden.

Auch die Mindest-KöSt sollte meiner Meinung nach abgeschafft werden, ohne Gewinn braucht man keine Steuer zu zahlen. Für Klein- und Mittelbetriebe könnten wir auch noch eine Vereinfachung machen, indem wir die Steuer nicht am Gewinn, sondern am Umsatz bemessen, da würden sich die Klein- und Mittelbetriebe viel an Buchhaltungs­aufwand ersparen. (Zwischenruf des Bundesrates Saller. – Bundesrätin Zwazl schüt­telt verneinend den Kopf.) – Der Gewinn ist eine direkte Funktion vom Umsatz, dazwi­schen steht nur der Kostenblock. Für kleine Betriebe wäre das möglich, es wäre sogar für ganz große Konzerne möglich, sie direkt am Umsatz zu besteuern, damit würden die Gewinnverschiebungen aufhören.

Zu den Finanzierungskosten: Die Eigenkapitalquote der Klein- und Mittelbetriebe liegt bei circa 30 Prozent. Das heißt, 70 Prozent der Finanzierung der Klein- und Mittelbe­triebe läuft über Fremdkapital, und das in erster Linie über Bankenverschuldung. Das heißt, wir sollten den Kapitalmarkt forcieren, damit wir mehr Eigenkapital hereinbekom­men, um auch GmbH-Anteile kaufen und verkaufen zu können; auch Klein-AGs kann ich mir vorstellen.

Noch ein wichtiger Punkt ist die steuerliche Diskriminierung von Eigenkapital gegen­über Fremdkapital. Finanziert man sein Unternehmen mit Fremdkapital, kann man die Fremdkapitalzinsen steuerlich als Aufwand absetzen, finanziert man sein Unternehmen mit Eigenkapital, kann man den Finanzierungsaufwand, den das Unternehmen hin­sichtlich Gewinnausschüttungen oder Dividenden hat, steuerlich nicht absetzen. Des­wegen sind wir so fremdkapitallastig. Also die steuerliche Diskriminierung von Eigenka­pital sollte abgeschafft werden. – Herr Mahrer, auf der Wirtschaftsuniversität haben wir


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