sonalkosten oder der Investitionskosten. Weiterhin ungelöst bleibt jedoch auch nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Stärkung der zweiten Komponente, einer Wahlfreiheit, die diesen Namen auch verdient. Die groteske Benachteiligung jener Mütter und/oder Väter, die in den ersten Jahren bei den Kindern bleiben wollen, bleibt weiterhin bestehen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
14.53
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Reiter, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Art. 15a B-VG Vereinbarung zur Kinderbetreuung vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Einlauf
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt zwei Anfragen, 3248/J-BR/2017 und 3249/J-BR/2017, eingebracht wurden.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermine werden Mittwoch, 5. Juli 2017, 14 Uhr, und Donnerstag, 6. Juli 2017, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzungen kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 4. Juli 2017, ab 13 Uhr vorgesehen.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 14.54 Uhr
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