BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 45

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sich auch gerne nehmen wollen. Wir wissen, dass die Mediziner und Medizinerinnen das wollen, und wir wissen, dass die Patienten und Patientinnen das auch wollen.

Es ist im Gesetz auch klar geregelt, wie diese neue Versorgungsform verschränkt werden soll mit bestehenden Versorgungsformen, mit den bestehenden Einzelordi­nationen der Hausärzte und -ärztinnen. Und das ist ganz klar und uns wichtig: Es ist kein totaler Ersatz des alten Systems, sondern es ist eine intelligente Verschränkung einer weiterentwickelten Versorgungsform mit bestehenden. Und man wird sehen – am Schluss entscheiden die handelnden Personen, das ist die Bevölkerung, welches System sich mittel- und langfristig durchsetzt. Das ist eine Frage, deren Beantwortung wir abwarten müssen.

Was die Entstehungsgeschichte des Gesetzes betrifft, so wurde in den letzten vier, fünf Jahren sehr intensiv dazu diskutiert, mit Expertinnen und Experten, mit den Stake­holdern, mit den Berufsgruppen, das sind die Ärzte und Ärztinnen auf der einen Seite, aber auch die nichtärztlichen Gesundheitsberufe, die sehr intensiv in die Konzeption von Primärversorgung Neu involviert waren. Sie waren sehr intensiv in die Konzept­erstellung damals, 2014, involviert; es ist ganz wichtig, das festzuhalten. Und es gab, wie Sie wissen, intensive Gespräche bis zuletzt, bis vor wenigen Wochen wurden noch die letzten Schliffe am Gesetz gemacht, nicht zuletzt deswegen, weil wir auch den zahlreichen Stellungnahmen im Rahmen der Begutachtung dieses Gesetzes Rech­nung tragen wollten, und da kamen viele auch von den Gruppen der nichtärztlichen Berufe.

Und ich kann nur so viel sagen: Es wurde diesen auch Rechnung getragen, indem in der Überarbeitung auch die nichtärztlichen Gesundheitsberufe explizit in diesem Gesetz erwähnt werden, die multiprofessionelle Versorgungsform findet explizit Erwähnung, und aus einer Kann-Bestimmung wurde eine Soll-Bestimmung gemacht, insoweit dass, wenn der regionale Bedarf den Bedarf an nichtärztlichen Berufen in der Richtung Psychotherapie festlegt, dieses Zentrum diesen Bedarf erfüllen muss – durch die Einbeziehung des jeweiligen nichtärztlichen therapeutischen Berufes.

Also man hat hier sehr wohl die Anliegen und Anregungen, die vonseiten der nicht­ärztlichen Gruppierungen und Interessenvertretungen an uns herangetragen wurden, berücksichtigt. Ich habe persönlich in den letzten Wochen viele Gespräche mit den VertreterInnen auch aus den nichtärztlichen Berufen, die wir auch eingebaut haben, geführt.

Insofern ist aus meiner Sicht eine sehr gute Lösung herausgekommen, die allen Menschen in diesem Land in den nächsten Jahren etwas bringen wird. Wie gesagt, die Qualität wird sich am Ende durchsetzen, und die Bevölkerung wird entscheiden, wie wir hier dann weitertun. Ich glaube, es ist der Beginn eines Prozesses, und es ist wichtig, dass wir nun rasch in Umsetzung kommen, und es liegt an uns allen, wie erfolgreich wir dabei sind. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

11.16

11.16.18

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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