BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 46

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11.16.442. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (SMG-Novelle 2017) (2240/A und 1716 d.B. sowie 9883/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Anderl. – Ich bitte um den Bericht.

 


11.17.17

Berichterstatterin Renate Anderl: Ich bringe den Bericht des Gesundheitsaus­schus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2017 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.

 


11.18.08

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sucht ist kein Randproblem in der heutigen Gesellschaft, sondern sie betrifft Menschen in ganz Österreich. Mit dem Begriff Sucht sind nicht nur die Abhängigkeitserkrankungen gemeint, sondern die Gesamtheit von riskanten, missbräuchlichen und abhängigen Ver­haltensweisen im Zusammenspiel mit Suchtmitteln, egal ob legal, wie dem Alkohol oder dem Rauchen, oder illegal, sowie nicht stoffgebundene Verhaltensweisen – Glücksspiel oder Internetgebrauch –; damit seien nur einige erwähnt.

Es gibt aber die unterschiedlichsten Gründe, warum man süchtig wird. Häufig liegen dahinter dramatische persönliche Schicksalsschläge. Abhängigkeitserkrankungen sind schwere chronische Krankheiten, die zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträch­tigungen und zu einer vorzeitigen Sterblichkeit führen können. Ziel der Politik muss es sein, den Konsum dieser Suchtmittel zu reduzieren beziehungsweise gänzlich zu vermeiden. Aus diesem Grunde wird das derzeit geltende Suchtmittelgesetz geändert.

Als Maßnahme im Gesamtpaket soll die Grundlage für eine engere Kooperation zwischen den Ärzten, Apotheken und Amtsärzten geschaffen werden, damit im Um­gang mit suchtmittelhaltigen Arzneimitteln besser als bisher gegengesteuert werden kann. So haben in Zukunft die Apothekerinnen und Apotheker die Möglichkeit, ohne dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verletzen, Patienten, die augen­scheinlich Probleme mit suchtmittelhaltigen Arzneimitteln haben oder Rezepte von mehreren Ärzten vorlegen, die augenscheinlich mit dem Eigenbedarf nichts zu tun haben, den betreffenden Ärzten zu melden. Diese Information ist in der ärztlichen Behandlung wichtig, um auf die Problematik hinzuweisen beziehungsweise präventiv darauf eingehen zu können.

Analog gilt für die Amtsärzte, dass diese ebenfalls suchtmittelrechtliche Verstöße beziehungsweise Hinweise aus den Apotheken rasch dem behandelnden Arzt mitteilen können, damit der Arzt die nötigen Schritte einleiten kann.

 


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