BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 47

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Im Rahmen der Erfassung und der Analyse der mit Suchtgiftkonsum in Zusam­men­hang stehenden Todesfälle sind dem Gesundheitsministerium unter anderem die betreffenden Obduktionsberichte beziehungsweise Totenbeschaubescheinigungen zu übermitteln, ausgenommen, wenn sich bei der Obduktion ergibt, dass es eine andere Todesursache gibt. Österreichweit geht man davon aus, dass bei einem kleineren Teil der in Opioid-Substitutionsbehandlung befindlichen Personen – schätzungsweise sind das circa 10 Prozent – ein Anlass für eine Meldung von der Apotheke an die Bezirks­verwaltungsbehörde wegen Wahrnehmungen im Umgang mit suchtmittelhaltigen Arzneimitteln gegeben sein kann.

Des Weiteren wird durch die Anforderung von Daten bei der Statistik Austria eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Sterberate im Zusammenhang mit Drogen­konsum berechnen zu können.

Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Bevölkerung ist Ziel unserer Gesundheitspolitik, und unsere Fraktion wird diesem Gesetz die Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

11.21


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich darf unserer Frau Ex-Präsidentin (Bundesrätin Ledl-Rossmann: Alt-Präsidentin!) – nein, bei dir bringe ich „Alt-Präsidentin“ nicht über die Lippen – das Wort erteilen. – Bitte.

 


11.21.46

Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des Suchtmittelgesetzes ist zweifelsohne ein wichtiges Thema, das vielleicht tagespolitisch nicht immer präsent ist, aber wirklich Tausende Menschen in Österreich betrifft. Meine Vorrednerin hat ja schon sehr viel, und auch sehr detailliert, dazu gesagt, und ich werde das nicht alles wiederholen.

Ich darf aber auf zwei Dinge noch einmal aufmerksam machen, die ich bei diesem Thema wirklich sehr wichtig finde: Bei der Substitutionsbehandlung ist es wirklich wichtig, die schon angesprochene Vernetzung und die Kooperation zwischen den ver­schiedenen Ärzten, Apotheken, bis hin zu psychotherapeutischen Diensten, also von all jenen, die damit zu tun haben, auszubauen, um genau die Gefahrenmomente zu reduzieren, wie beispielsweise, dass eben zusätzlich noch Rezepte unter Umständen von anderen Ärzten verschrieben werden, wenn einer schon in der Substitutions­therapie behandelt wird. Außerdem läuft man auch Gefahr, dass Medikamente oder Mittel an Dritte weitergegeben werden.

Dass diese Kooperation und Vernetzung gelingt, ohne den Datenschutz zu verletzen, ist natürlich eine große Herausforderung und auch ein sehr sensibles Thema für all jene, die davon betroffen sind und damit zu tun haben. Daher ist es, glaube ich, gerade bei solchen Gesetzen wichtig, dass – wie es bei dieser Novellierung stattgefunden hat – auch die Expertinnen und Experten ganz klar mitreden, mitgestalten, um diese Gratwanderung zwischen Vernetzung, Kooperation, aber auch Datenschutz hinzu­bekommen. Und ich denke, das ist hiermit sehr gut gelungen.

Die Substitutionsbehandlung gerade bei Opioiden, in den meisten Fällen bei Heroin, ist eine sehr wichtige Behandlung – im Gegensatz zu der früher wahrscheinlich oft mehr propagierten Abstinenztherapie. Wir haben ja auch vorgestern im Ausschuss darüber gesprochen, dass gerade die Abstinenztherapie sehr gefährlich für Menschen ist und es nachweislich Zahlen gibt, die aussagen, dass, wenn jene Menschen wieder rückfällig werden, die Mortalitätsrate steigt, weil der Körper auf die ursprüngliche Dosis, die er quasi gewohnt war, nicht mehr eingestellt ist. Ich denke, dass das wirklich sehr


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite