BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 44

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Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich darf nunmehr Frau Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner um ihren Redebeitrag bitten. – Bitte.

 


11.09.23

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und -räte! Auch ich darf zum Schluss noch ganz kurz, ich verspreche es, auf das Gesetz eingehen. Zunächst vielen Dank für Ihre zahlreichen und, ich würde schon sagen, überwiegend positiven Stellungnahmen zu diesem Gesetz.

Wie Sie wissen, gibt es zwei Pilotprojekte, sie wurden erwähnt: eines in Enns, ganz neu, wirklich im wahrsten Sinne auf der grünen Wiese gebaut, wunderbar. Ich lade alle ein, die eine Idee haben wollen, wie ein Primärversorgungszentrum innen ausschauen und organisiert sein soll, sich dort vor Ort ein Bild zu machen.

Ich habe es persönlich vor bereits zwei Monaten gemacht, habe dort mit den PatientIn­nen geredet, aber auch mit dem Personal, mit den ÄrztInnen, mit den TherapeutInnen, mit den Pflegekräften, und mein Eindruck war mehr als positiv. Ich habe mir gedacht: Verdammt, 20 Jahre zu spät! – Ich würde in solch einem Primärversorgungszentrum als Medizinerin, als Ärztin arbeiten wollen. Vor 20 Jahren war davon, wie Sie wissen, noch keine Spur.

Das zweite Zentrum ist in Wien-Mariahilf, auf der Mariahilfer Straße, auch dort war ich persönlich vor Ort und konnte mich davon überzeugen, dass große Zufriedenheit auf beiden Seiten, Patienten und Patientinnen und Personal, herrscht. Und es wurde mir auch mitgeteilt, dass ein Aufnahmestopp herrscht, weil es einen so großen Andrang und so großen Zuspruch seitens der PatientInnen gibt, die alle dort behandelt und betreut werden wollen. Also es ist ein Bedarf da, und diesem gilt es Rechnung zu tragen.

Wenn wir – und ich würde sagen, diese zwei Piloten sprechen dafür, dass es ein Erfolgskonzept ist – dieses Erfolgskonzept rasch und systematisch in die Breite bringen wollen, braucht es dafür eine Gesetzesgrundlage. Und genau deswegen brauchen wir ein Gesetz, nämlich um die Geschwindigkeit des Ausbaus voranzu­treiben. Ohne Gesetz würde es viel zu langsam voranschreiten: Seit 2014 gibt es das Konzept, nun haben wir 2017, in drei Jahren entstanden zwei PHCs. Also die Ge­schwin­digkeit des Ausbaus könnten Sie sich jetzt ausrechnen: Bis wir 75 erreichen, wäre irgendwie 2040 oder so. So lange dürfen wir die Österreicherinnen und Österreicher nicht warten lassen, damit sie zu dieser guten, modernen und notwen­digen Versorgungsform kommen.

Wir brauchen ein Gesetz, weil das Gesetz inhaltliche Anforderungen medizinischer Kompetenznatur regelt und an die ÄrztInnen stellt, die dort arbeiten, aber auch an das nichtärztliche Gesundheitspersonal. Das Gesetz regelt auch die organisatorischen Rahmenbedingungen, die solch ein Zentrum erfüllen muss, angefangen von den Öffnungszeiten, der Erreichbarkeit und dergleichen, all das ist einheitlich definiert. Aber, und ich habe das schon erwähnt, es gibt schon die Möglichkeit des regionalen Bedarfs, auf den bei der organisatorischen Ausgestaltung dieser Zentren eingegangen wird; das zu erwähnen ist auch ganz wichtig.

Das Gesetz ist erstmals eine legistische Grundlage, die neue Wege beschreitet, was die Vertragsbeziehungen und die Honorierungs-, Bezahlungssysteme in diesen Zentren zwischen Sozialversicherung und den jeweiligen Trägern und Trägerinnen dieser Zentren oder Netzwerke betrifft. Es ist auch ein innovativer Schritt, was sozusagen den administrativen Aspekt dieser Zentren betrifft, weil es damit regelt, dass Ärzte und Ärztinnen mehr Zeit für ihre Patienten und Patientinnen haben, die sie


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