BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 60

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wichtig, damit zum Beispiel Vorarlberg zur Gänze eine Modellregion werden kann und trotzdem noch ausreichend Kapazitäten für weitere Modellregionen in den anderen Bundesländern bleiben.

Für uns war es wichtig, dass die Erziehungsberechtigten und die Lehrkräfte des jeweiligen Schulstandortes mittels Abstimmung entscheiden dürfen, ob sie der Modell­region angehören wollen oder nicht. Das ist auch ganz wichtig, das ist eine freiwillige Sache. Zudem sind auch eine wissenschaftliche Begleitung sowie Evaluierung fix vorgesehen.

Auch in der Schulverwaltung wird sich etwas ändern: Es wird dort in Zukunft neun Bil­dungsdirektoren geben, das heißt, die Landesschulräte und die Landesämter für Bildung werden dann zu einer Bildungsdirektion zusammengeführt.

Ich muss aber auch erwähnen, was ich ein bisschen kritischer sehe: In Oberösterreich hat das bis jetzt wirklich gut geklappt, da alle Parteien, auch die Opposition, immer mit eingebunden waren, egal, ob es um DirektorInnenbestellungen oder sonstige Angelegenheiten ging. Diesbezüglich bin ich, ehrlich gesagt, etwas skeptischer, aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

Die vielleicht größte Frage ist: Was ändert sich überhaupt für die Schülerinnen und Schüler? – Die Schulen bekommen durch diese Reform wesentlich mehr Entschei­dungs­freiheiten und können so auf tatsächliche Bedürfnisse der jungen Menschen eingehen. Dafür müssen nicht mehr jedes Jahr mühsam irgendwelche Schulversuche beantragt und bewilligt werden. Dabei geht es zum Beispiel darum, nach welchen Kriterien SchülerInnen in Klassen eingeteilt werden, welche Fördermaßnahmen angeboten und welche pädagogischen Schwerpunkte gesetzt werden müssen. Es kann auch festgelegt werden, wie der Stundenplan gestaltet wird und wann der Unter­richt beginnt, und es freut nicht nur die LehrerInnen, sondern auch die SchülerInnen, wenn man dann später anfangen darf.

In Zukunft kann es in den Schulen Mehrstufenklassen geben, oder es können die Naturwissenschaften als Flächenfach angeboten werden oder Kleingruppen für Laborübungen geschaffen werden. Ferner kann es Begabtenförderung geben, und die Schulen können generell frei über ihre Ressourcen verfügen. – All das sind Vorteile, welche die Schulen und natürlich auch die SchülerInnen direkt vor Ort spüren.

Uns Grünen war es auch ein wirklich großes Anliegen, weil das auch massiv von den PädagogInnen gekommen ist, dass die Schülerhöchstzahlen in den Klassen klar geregelt werden. Früher lautete die Regelung, dass es durchschnittlich maximal 30 Schülerinnen und Schüler geben darf, jetzt ist ganz klar im Verfassungsrang sichergestellt, dass in Pflichtschulen die Klassengröße im Durchschnitt die Zahl 25 nicht überschreiten darf.

Sehr gut ist meiner Meinung nach auch, dass in Zukunft die Eltern- und Schüler­vertreter und auch der Dienststellenausschuss ein viel stärkeres Mitspracherecht bei der Bestellung von Schulleitern haben werden.

Eine weitere große Änderung für die Schulen wird die Möglichkeit von Schulclustern sein. Es können sich nämlich – und ich betone, dass das vonseiten der Schulen freiwillig geschehen kann – bis zu acht Schulen zusammenschließen und gemeinsam einen Cluster bilden. Ich meine, diese Möglichkeit bietet große Chancen gerade für den ländlichen Raum, wo es noch ganz viele kleinere Schulen mit einer sehr niedrigen Anzahl von Schülerinnen und Schülern gibt. Das ermöglicht aber auch in den urbaneren Regionen, wo jetzt teilweise jede Schule einzeln vor sich hin arbeitet und Schwerpunkte setzt, durchgängige und inklusive Bildungskonzepte.

 


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