BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 66

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Auch ich möchte im Kontext einmal mehr betonen, dass die Zahl 25, die immer wieder zur Diskussion stand, vorhanden ist und als Regelgröße beziehungsweise Steuerungs­größe dient, wenn es um die Zuteilung von Ressourcen geht. Das heißt, es ändert sich gar nichts an der Ressourcenzuteilung zu den Schulen. Sie bekommen natürlich die Pädagoginnen und Pädagogen, die sie jetzt auch schon bekommen haben. Aber sie können gestalten und die Ressourcen so einsetzen, wie die jeweilige Schule mit ihren Schwerpunkten und die Kinder es brauchen.

Es ist auch immer wieder von überfüllten Klassen die Rede; ich habe die Zahlen mitgebracht: In den Pflichtschulen sind es quer über Österreich 19,1 Kinder pro Klasse. Dabei haben die PTS die meisten Schülerinnen und Schüler in den Klassen, die Volksschulen naturgemäß die wenigsten. Und weil es immer heißt, dass es in Wien besonders viele sind: In Wien liegen wir bei 21,9.

Da ist also durchaus Luft nach oben, und es gibt Spielräume, um in Zukunft in Groß­gruppen und Kleingruppen einzuteilen. Es wird im Lernkonzept vorgesehene Lernbüros wie „Schule im Aufbruch“ geben, wo die Klasse überhaupt aufgelöst ist. Da gibt es die Klasse in ihrer eigentlichen Form gar nicht mehr, sondern das sind ganz andere Verbünde. Hier soll einfach gestaltet werden, wie es notwendig ist.

Die Schulleiterbestellung wurde im Kontext mit den Bildungsdirektionen angesprochen. Wenn wir sagen, dass die Schule frei gestalten können soll, dann heißt das auch, dass Verantwortung an der Schule getragen werden muss. Der Direktor oder die Direktorin hat in Zukunft viel, viel mehr Verantwortung zu tragen, denn sie machen auch tat­sächlich Personalentwicklung und Schulentwicklung. Das heißt, dass sie wirklich Verantwortung zu übernehmen haben, das heißt aber auch, dass sie gestalten dürfen. Wenn man nicht gestalten kann, dann kann man auch keine Verantwortung tragen. Das heißt, den Schulleitern und Schulleiterinnen wird jetzt das Pouvoir gegeben, ihre PädagogInnen entsprechend auswählen zu können, Schwerpunkte setzen zu können, sich die pädagogischen Methoden im Kollegium selbst zu geben. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Punkt, und daher ist es auch ganz wichtig, diese Schulleiter mit Lehrgängen entsprechend zu unterstützen, die sie besonders qualifizieren, dieser Tätigkeit auch nachzukommen,

Das Auswahlverfahren wird daher jetzt ein Stück weit anders laufen, denn es gibt im Gesetz erstmals Kriterien für Schulleiterinnen und Schulleiter. Pädagogik und Erfah­rung sind dabei ein Punkt, es geht dabei aber auch ganz stark – und zwar das erste Mal überhaupt – um die Kriterien Leadership, Führung, Führungserfahrung und Füh­rungs­können. Weiters braucht es ein pädagogisches Konzept für die Schule, an der man sich bewirbt, damit man sich überhaupt bewerben kann. Das heißt, es wird in Zukunft ganz anders beurteilt.

Dafür wird jetzt eine Kommission in Kraft gesetzt, um diese Beurteilungen vorzu­nehmen, und es muss ein externer Personaler dabei sein, der Assessments und Gutachten vor allem im Hinblick auf Führungserfahrung und Managementerfahrung macht, um diese Bewerberinnen und Bewerber zu ranken, und diese Gutachten werden dann der Kommission übergeben. Die Kommission wird aber nicht allein gelassen, darin sitzen eben dieser Gutachter und im Sinne der Gleichbehandlung Eltern, Schüler und Schulerhalter. Da wird wirklich transparent vorgegangen, das steht im Gesetz und ist nachzulesen. Es handelt sich hier um einen neuen, objektivierten und transparenten Prozess.

Nun sind wir schon bei der Behörde, machen wir also gleich damit weiter! – Ja, es handelt sich um eine Mischbehörde, keine Frage. In dieser Mischbehörde bündeln Bund und Länder ihre Kompetenzen für Schule und Schulgestaltung, und wir haben diese auch so gestaltet, dass die Länder beispielsweise auch die Horte oder Kinder-


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