BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 94

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Ich darf mich in diesem Zusammenhang noch einmal auf den Datenschutzbericht 2016 beziehen. Darin wurde explizit festgehalten, dass es 180 Individualbeschwerden ge­geben hat, 430 Ombudsverfahren und mehr als 2 000 Rechtsauskünfte, das heißt, die Rechtsauskünfte stehen im Vordergrund.

Signifikant gestiegen sind auch die Genehmigungen im internationalen Datenverkehr, dabei schlägt die Aufhebung der Safe-Harbor-Regelung, die erlaubt hat, dass per­sonenbezogene Daten von EU-Bürgern in den Vereinigten Staaten gespeichert werden dürfen, zu Buche.

Die Leiterin der Datenschutzbehörde, Frau Dr. Jelinek, hat ausdrücklich festgehalten, dass es in Zukunft ganz wichtig sein wird, den Personalstand aufzustocken. Ich gehe davon aus, dass aufgrund der Brisanz des Themas der Aufwand für Beratung und beratende Unterstützung nicht nur von Individualpersonen, sondern auch von Firmen und Unternehmen sehr steigen wird. Hier wird die Datenschutzbehörde in Zukunft sehr, sehr gefordert sein.

Was die Novellierung meines Erachtens ausmacht, ist, dass das Gesetz praxistauglich gemacht wurde und dass auch praktikable Änderungen eingebaut wurden. Ich darf hier nur als Beispiel erwähnen, dass eine Kundin den Mobilfunkbetreiber auf Herausgabe ihrer Standortdaten geklagt hat. Dem wurde nicht stattgegeben. Ein Beispiel, das praktikabel ist – wir wissen das alle hier –, sind diese Bodycams, die es bei den ÖBB gibt. Die dürfen aber nur dann gestartet werden, wenn der Gefilmte auch ausdrücklich seine Zustimmung gibt. Das finde ich ebenfalls im Sinne einer praktikablen Umsetzung wichtig.

Ich bin ja, wie Sie wissen, ein Unternehmer, und ein paar Tiroler haben vorhin in der Pause darüber gesprochen: Die Datenschutzbehörde hat auch untersagt, dass zum Beispiel die Wirtschaftskammer Tirol Aufzeichnungen macht, was die Schwarzarbeit betrifft, man solle das gefälligst unterlassen.

Zusammengefasst, meine Damen und Herren, darf ich sagen: Es stimmt zu einem großen Teil, was meine Vorrednerin Frau Dr. Reiter gesagt hat, es herrschte Zeitdruck bei der Erstellung dieser Novelle. Aus meiner Betrachtung ist es aber doch gelungen, in bestmöglicher Ausarbeitung ein sehr praktikables Ergebnis zu erzielen. Unter praktikablem Ergebnis verstehe ich, dass es im Einklang mit den EU-Vorgaben ist, und es wurden auch noch durch Abänderungsanträge – das muss man sich vorstellen! – 109 Änderungen eingearbeitet. Das ist in dieser zur Verfügung stehenden Zeit nicht so schlecht.

Als Unternehmer möchte ich vielleicht noch anführen, dass das neue Datenschutzrecht schon auch eine Herausforderung für uns Unternehmer ist, es ist ein Mehr an Verant­wortung, und ich stehe nicht an, hier an dieser Stelle zu sagen, dass man sich, was das Problem der Strafen betrifft, noch ein bisschen unterhalten wird müssen, denn die Höhe der Strafen kann teilweise – nicht nur bei juristischen Personen, sondern auch bei Einzelpersonen, Datenschutzbeauftragten – existenzgefährdend sein. Da kommt noch einiges auf uns zu, und hier muss noch etwas nachgebessert werden, genauso wie in der Forschung, wo ebenfalls noch Änderungen in Zukunft geplant sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend gesagt: Diese Novellierung ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch in der Kürze der Zeit ist es best­möglich gelungen, Änderungen einzuarbeiten. Sie ist auch mit mehr Eigenverant­wor­tung verbunden, und dass das Datenschutzregister gefallen ist, ist ebenfalls positiv zu erwähnen.

 


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