BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 93

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diesem Instrument so umzugehen, das ist ein Pflanz, das ist unernst! (Zwischenruf des Bundesrates Herbert.)

Diese Regierungsvorlage hat viele Baustellen. Es hätte nichts dagegen gesprochen, das auf den Herbst zu verschieben, um über den Sommer konstruktive und tragfähige Lösungen zu finden. Stattdessen hat man diese Vorlage gemacht, hat alle Zweidrit­telbestimmungen hinausgeschmissen, obwohl es ja immer die Bestrebung des Bundes war, die Kompetenzen genauer zu regeln und zu schauen, wo der Datenschutz prak­tisch wahrgenommen wird. Nein, all diese Regelungen hat man hinausgeschmissen, um dieses Gesetz in koalitionärer Eintracht, die ja in anderen Fällen nicht mehr so ge­ge­ben ist warum hier, weiß ich nicht , durchs Parlament zu peitschen.

Damit wurde ja auch dem Parlament die Möglichkeit einer ernsthaften Befassung mit diesem Gesetz genommen, da der Abänderungsantrag ja erst kurz vor der Ausschuss­sitzung den anderen Parteien übermittelt wurde. Dabei ist die Materie hochkomplex, sie ist sehr sensibel und sie hat weitreichende Folgen für alle Bürgerinnen und Bürger als Datenlieferanten und als Datenverarbeiter in vielen Bereichen.

Lassen Sie mich noch einige Schwachpunkte aufführen, zum Beispiel die formlose Einstellung von Beschwerdeverfahren: Die DSB kann Beschwerdeverfahren formlos einstellen, wenn der Beschwerdegegner die behauptete Rechtsverletzung beseitigt, das ist bis zum Ende des Verfahrens möglich. Dadurch wird schon eine sozusagen generalpräventive Wirkung von Beschwerdeverfahren unterlaufen, denn einzelne Unter­nehmer könnten nach dem Motto: Schauen wir einmal, ob wir geklagt werden, und falls ja, dann stellen wir halt ein!, eher Rechtsverletzungen begehen. – Also das ist schon sehr bequem.

Nicht unerheblich sind auch die eingeschränkte zivilrechtliche Klagemöglichkeit und die fehlende Verbandsklage. Da könnte sich jetzt die Situation ergeben, dass eine nicht­österreichische NGO österreichische Unternehmen vor nichtösterreichischen Gerichten klagen kann. Eine österreichische NGO kann aber nichtösterreichische Unternehmen – zum Beispiel internationale Konzerne, wo es ja wirklich Probleme gibt  vor österreichi­schen Gerichten nicht klagen, das geht also nicht. Das ist ein Schwachpunkt.

Zudem wird die Überprüfungsbefugnis der DSB auf Fälle eines begründeten Verdachts eingeschränkt. Das gab es bisher nicht, und das widerspricht unserer Meinung nach auch der DSGVO, die sieht eine solche Einschränkung nicht vor. Das sind also einige Schwachpunkte, die hier anzuführen sind.

Es bleibt, dass eine wirklich intensive Beurteilung und Befassung mit diesem Gesetz nicht erfolgte. Die Chance, tatsächlich tragfähige, gute, dichte Lösungen zu finden, auch mit Kompetenzbereinigungen in diesem Bereich, wurde durch diese Vorgangs­weise vertan.

Wir werden dieser Vorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

14.18


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Seeber. – Bitte.

 


14.18.51

Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche als letzter Redner zum Daten­schutz, einem besonders heiklen und brisanten Thema, das vordergründig eher eine trockene Materie, aber – wie wir aufgrund der Einwände meiner Vorredner ge­sehen haben – ein sehr brisantes Thema ist, welches uns sehr beschäftigt und in Zu­kunft immer mehr beschäftigen wird.

 


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