BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 92

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Wir haben das Gesetz auch weiterentwickelt: Die Datenschutzbehörde fungiert nun nicht nur als Kontrollorgan, sondern kann auch beratend tätig sein. Das Daten­schutz­register und die Meldepflicht für neue Datenanwendungen entfallen – das ist eine Erleichterung, denn jeder, der bisher Adresspickerln gedruckt hat, hat eine DVR-Num­mer gebraucht, das ist nicht mehr unbedingt notwendig –, die bisher genehmigten Ein­willigungen zur Datenverarbeitung bleiben aber aufrecht.

Zur Videoüberwachung hast du auch gesagt, dass das nicht ganz so positiv ist, wobei man aber sagen muss: Man hat jetzt bei Verletzung der Bestimmungen zur Video­überwachung und bei Datengeheimnisverrat die Möglichkeit, bis zu einer Höhe von 50 000 € zu strafen, das gab es bisher auch nicht.

Diese Novelle gibt Unternehmen mehr Eigenverantwortlichkeit, bedeutet für sie aber auch einen geringen Mehraufwand. Auch unsere Behörden haben noch einige Vorbe­reitungen zu treffen, zum Beispiel muss in der Justiz und im Bereich der inneren Sicherheit noch eine Datenschutzrichtlinie der EU umgesetzt werden, daher ist es auch relativ schnell gegangen, denn zehn Monate sind nicht wirklich viel Zeit. Deshalb haben wir auch darauf gedrängt, dass es doch relativ rasch geht, auch in dem Wissen und in der Hoffnung – die Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt –, dass diejenigen, die mit der Materie betraut sind, sich vielleicht auch schon im Vorfeld über die EU-Novelle informieren. Das ist aber anscheinend nicht geschehen.

Mit dieser Novelle wird also mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, für die Behörden und auch für die Menschen in unserem Land geschaffen. Daher kann man dieser Novelle nur zustimmen und sie nicht ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.12


Präsident Edgar Mayer: Frau Bundesrätin Dr. Reiter ist als Nächste zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


14.12.50

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Kollege Beer, Sie haben mich nicht überzeugt, dass das jetzt und in dieser Eile ... (Bundesrat Beer: Ist nicht meine Aufgabe!) – Na ja, vielleicht hätten Sie das ganz gerne mitgenommen. (Bundesrat Herbert: Er hat mich auch nicht überzeugt!) Inwieweit Sie die Zuschauer und Zuschauerinnen überzeugt haben, weiß ich nicht, aber es bleibt doch übrig, dass dieser Gesetzwerdungsprozess in diesem Bereich nicht seriös gelaufen und höchst kritikwürdig ist. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Herbert.)

Das vorliegende Gesetz ist ja nicht irgendetwas, da werden eine EU-Richtlinie und die Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt, das ist ein europäisches Regelwerk und bringt wesentliche Verbesserungen in der Rechtsdurchsetzung – oder sollte bringen. Ich weiß nicht, warum Sie gerade da so schnell waren. Gestern haben wir x Rege­lungen von der „Vierten Geldwäsche-Richtlinie“ praktisch umgesetzt, die auch gravie­rende Folgen und Umstellungen für Gewerbe, für Banken, für Finanzdienstleister und so weiter haben. Deadline war in diesem Fall der 26. Juni, also da war offensichtlich sehr viel mehr Zeit.

Der Regierungsentwurf ist bereits eingebracht worden, noch während die Begutach­tungsfrist gelaufen ist. Die Begutachtung hat am Freitag um Mitternacht geendet, und der Verfassungsausschuss ist dann am darauf folgenden Montag zusammengetreten, das heißt, die Beamten hatten ungefähr sechs Stunden Arbeitszeit, um sich diese Begut­achtungsunterlagen anzusehen, die Stellungnahmen auszuwerten und legistisch einzuarbeiten. Also wirklich: Hut ab! Es sind ja nicht wenige Stellungnahmen einge­gangen, es waren 70 Stellungnahmen, davon 46 in den letzten drei Tagen. Also mit


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