BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 91

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was aus Brüssel kommt, verlassen, anstatt eigenkreativ die guten Ansätze, die im Vorfeld ja alle versprochen wurden, aber schlussendlich nicht gekommen sind, mitein­zubinden.

In diesem Sinne muss ich Sie leider enttäuschen, meine Fraktion wird diesem Gesetz nicht zustimmen. Ich gebe aber die Hoffnung nicht auf, dass sich vielleicht auch in den Regierungsparteien noch die Reife entwickelt, dass man diesen fehlenden rechtlichen Gesichtspunkten, die ich hier gerade vorgetragen habe, vielleicht noch nachträglich Genugtuung verschafft, denn ich glaube, es ist sinnvoll und notwendig, der Bevöl­kerung in einer so wichtigen Materie wie dem Datenschutz Rechtssicherheit zu geben und vor allem auch wie es im Vorfeld versprochen wurde die bestehenden Erwar­tungen zu erfüllen. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.05


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte.

 


14.06.01

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr ge­ehrte Bundesräte! Kollege Herbert, man kann das nicht einfach so stehen lassen, aber das weißt du eh, wenn wir zwei zum selben Thema reden, sind wir sehr oft nicht einer Meinung.

Wir haben also für diesen Bereich eine EU-Verordnung, das bedeutet aber nicht, dass wir in Österreich die EU-Verordnung – wenn sie schlechter ist, als es unsere Standards sind – so übernehmen müssen. (Zwischenruf des Bundesrates Herbert.) – Schau, ich habe dir doch auch zugehört, auch wenn es mich halb zerrissen hat. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir haben also vorgehabt, dieses Gesetz umfassend zu verändern. Jetzt ist von dir die Kritik gekommen, dass man das Ganze so schnell und eher husch-pfusch gemacht hat. Erstens muss man dazu sagen, dass man diese EU-Verordnung ja schon längere Zeit gekannt hat, denn sie ist ja nicht erst irgendwann gekommen – ich weiß jetzt das Datum nicht genau –, sondern ist uns schon längere Zeit bekannt. (Bundesrat Herbert: 2015!)

Du hast auch die Weitergabe an Dritte angesprochen: Die ist aber eigentlich auch im E-Government geregelt. Warum es so schnell passieren musste? – Die EU-Verord­nung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft, das ist – wenn man nachrechnet – in zehn Monaten. Es ist ja nicht nur einfach so, dass man jetzt eine Verordnung macht, sondern es sind auch Vorbereitungen zu treffen: Firmen und Unternehmen haben Vorbereitungen zu treffen, Behörden müssen Vorbereitungen treffen. Es müssen bei der Datenverarbeitung ver­schiedenste neue oder andere Maßnahmen gesetzt werden.

Mit diesem Datenschutz-Anpassungsgesetz, mit dem wir nationales Recht angepasst haben, haben wir auch wesentliche Verbesserungen geschaffen. Die Novelle schützt zum Beispiel Whistleblower-Hotlines, das war bisher in diesem Gesetz überhaupt nicht verankert. Wir haben uns eben entschlossen, das Gesetz nicht komplett neu zu machen – da gebe ich dir schon recht, das dauert doch eine gewisse Zeit –, denn das hätten wir bis zum 25. Mai 2018 nicht schaffen können.

Wir haben in diesem Datenschutz-Anpassungsgesetz den Menschen mehr Rechte ge­ge­ben, um entscheiden zu können, was mit ihren Daten geschieht. Das ist sehr wichtig für die großen Firmen, die professionell Daten verarbeiten, dazu gehört eben Google, da gehören diese großen Datensammler – wie auch Microsoft – dazu, dazu zählen Autofirmen und, und, und.

 


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