BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 121

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Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Bundesminister, darf ich Sie um Ihre Stel­lungnahme bitten.

 


16.02.33

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Hohes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zuse­herinnen und Zuseher! Ja, das sind zwei Gesetze, wo es so wichtig ist, dass die Sozialpartnerschaft in Österreich funktioniert. Wir merken das am Bau: Wenn die Sozialpartner hinsichtlich der Bauarbeiter-Urlaubskasse Regelungen entwickeln, dann sind das Regelungen, die Praxisbezug haben. Und die wissen, dass es auf Baustellen eben keine Teilzeitbeschäftigten gibt. Wenn es dann manche trotzdem probieren, hier Lohn- und Sozialdumping zu betreiben, dann muss man die Gesetze nachschärfen – das tun wir, danke für Ihre Zustimmung! –, damit Lohn- und Sozialdumping in Österreich nicht geht. Das ist das Entscheidende, das ist wichtig.

In der zweiten Regelung, auch mit den Sozialpartnern vereinbart, geht es darum, dass wir die Medikamentenversorgung insbesondere auf dem Land stärken, indem wir die Bereitschaftsdienste in den Apotheken ermöglichen, gerade in den Regionen ermöglichen. Das geht auch nur dann, wenn ein entsprechender Kollektivvertrag zur Verfügung steht und die betroffenen Apothekerinnen und Apotheker wissen, wie ein Bereitschaftsdienst bei ihnen aussieht. Das sind Bereitschaftsdienste, und das ist keine durchgehende Arbeitszeit.

Ich wollte das insgesamt noch dazusagen und bedanke mich für Ihre Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.04

16.04.10

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlos­sen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nom­men.

16.05.1916. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­siche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Einkommen-


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