BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 120

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und die leider liegen gelassen werden, bis sie verjährt sind, dann ist das natürlich nicht der richtige Weg, um dieses Problem tatsächlich in den Griff zu bekommen.

Eine weitere wichtige Verbesserung ist aber auch, dass der Unterstützungsfonds Zuschüsse vorsehen kann für Vereinbarungen, die der Altersteilzeit nachgebildet sind. Das ist vor allem für jene Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitswelt wichtig und notwendig, die gesundheitlich nicht mehr voll einsatzfähig sind und die damit auch eine entsprechende Absicherung bekommen.

Im zweiten Beschluss, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Apothekengesetz geändert werden, geht es – das wurde auch schon gesagt – um eine Anpassung an EU-Recht. Analog zu den Krankenanstalten sollen verlängerte Dienste hinkünftig auch dort nur noch 32 Stunden dauern, und die durchschnittliche Wochen­arbeitszeit sollte 60 Stunden nicht mehr überschreiten. Diese Regeln gelten natürlich nur für die Apothekerinnen und Apotheker, nicht für das übrige dort beschäftigte Per­sonal. Da gelten natürlich weiterhin, wie bisher, die Regelungen der Arbeitszeitgesetze.

Offen ist es, in einer weiteren Novellierung auch eine Regelung für die Apotheker­bereit­schaftszeiten zu finden, weil auch da eine entsprechende Regelung noch fehlt oder nicht in dem Ausmaß vorhanden ist, wie man es sich wünschen würde.

Wir werden seitens meiner Fraktion den beiden Gesetzesbeschlüssen des Natio­nalrates, die insgesamt sehr viele sinnvolle Maßnahmen enthalten, vor allem – und das wurde auch schon mehrfach erwähnt – für die Menschen in der Arbeitswelt, zustim­men. Es ist immer ganz wichtig, dass wir die Menschen als Allererstes sehen. Daher werden wir hier sehr gerne unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.00


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ecker. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.01.03

Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Damen und Herren hier im Saal! Als Viertredner habe ich gerade mit Herrn Kollegen Stögmüller gequatscht, aber es gibt noch immer etwas, das noch nicht gesagt wurde. Darauf werde ich mich auch beschränken.

Was noch nicht erwähnt wurde – und das finde ich ganz gut –, ist, dass auch im Zu­sammenhang mit dem Bezug von Überbrückungsgeld jetzt die Abfindungen ausbezahlt werden, weil auch bei Urlaubsersatzleistung oder im Todesfall die Leistungen – das darf man nicht vergessen – keine Geschenke sind, sondern erworbene monetäre Ansprüche der Arbeitnehmer, die ihnen zustehen und auf einem Konto stehen und die aufgrund der Rahmenbedingungen jetzt nicht so ausbezahlt werden konnten.

Was auch wichtig wäre, ist, dass diese Förderung der BUAK Anreize schaffen soll, im Baubereich die Altersteilzeit vermehrt in Anspruch nehmen zu können, eben des­wegen – und da braucht man nur den heutigen Tag herzunehmen –: Wir sitzen hier herinnen im Kühlen; ältere Arbeitnehmer, die nicht mehr so weit zur Pensionierung haben, stehen draußen in der Hitze und schaufeln. Hier wäre ein vermehrter Zugang zur Altersteilzeit für manche Personen sicher sehr sinnvoll und wahrscheinlich auch gewollt.

Ja, damit hätten wir es. Ich denke mir, das reicht auch bei der langen Tagesordnung von heute. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

16.02

 


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