BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 122

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steuergesetz 1988 geändert werden (Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz – SV-ZG) (1613 d.B. und 1698 d.B. sowie 9828/BR d.B. und 9837/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir kommen nun zu Punkt 16 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Anderl. Ich bitte um den Bericht.

 


16.05.46

Berichterstatterin Renate Anderl: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich danke für die Berichte.

Bevor wir in die Debatte eingehen, möchte ich sagen, dass es mir eine Freude ist, das Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Dr. Johannes Schnizer mit einer Delegation recht herzlich bei uns begrüßen zu dürfen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.07.23

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolle­ginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Pflege ist Bundeslän­der­sache. Kommt jemand in ein Pflegeheim, holen sich die Länder in unterschiedlicher Weise die Kosten von den Betroffenen zurück.

Zuerst die guten Nachrichten: Österreich verfügt über ein Pflegesystem, das es vergleichbar in keinem anderen Land der Welt gibt: staatliches Pflegegeld in sieben Stufen, je nach Pflegebedürftigkeit; eine finanzielle Förderung bei einer 24-Stunden-Pflege zu Hause; sozialrechtliche Unterstützung für die pflegenden Angehörigen und vieles andere mehr.

Auch gibt es, über ganz Österreich verteilt, rund 850 Pflegeheime, die von unterschied­lichen Trägern geführt werden: die öffentlichen in den Bundesländern; konfessionelle, wie zum Beispiel die der Barmherzigen Brüder; Heime der Hilfsorganisationen Caritas oder Volkshilfe; aber auch solche von privaten Firmen. Rund 80 000 Menschen leben in Pflegeheimen.

Besonders wenn es sich um Pflege in einem Pflegeheim handelt, kostet Pflege viel Geld. Die Höhe hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem vom Grad der Pflege­bedürftigkeit. Um die Kosten des Heimplatzes zu decken, werden die Pensionen und das Pflegegeld herangezogen. Nur 20 Prozent der Pension sowie 45 € vom Pflegegeld verbleiben den Heimbewohnern als sogenanntes Taschengeld.

Reicht das nicht zur Deckung der Kosten aus, gibt es zwei Möglichkeiten. Erstens: Hat der oder die Pflegebedürftige kein Vermögen, zum Beispiel Sparbücher, Eigentums­wohnungen, Grundstücke, Haus, springt die Sozialhilfe aus der öffentlichen Hand bei den Beiträgen ein. Zweitens: Besitzt ein Heimbewohner ein verwertbares Vermögen,


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