BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 17

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Schauen wir uns den Bund und das Land Vorarlberg im Vergleich an: Seit mittlerweile über 30 Jahren – mit zwei Ausnahmen, aber auch da nur sehr geringfügig, eine Hoch­wasserkatastrophe im Jahr 1999, eine Finanzkrise im Jahr 2008 – gibt es in Vorarlberg keine neuen Schulden. Im Bundesbudget gibt es das 55. Jahr in Folge neue Defizite. Der Skandal in Kärnten rund um die Hypo Alpe-Adria hat seinen Teil dazu getan, das hat die Performance kurzfristig wieder verschlechtert. Ich muss dem Finanzminister at­testieren und einräumen, dass er sich in der Frage der Senkung der Abgaben- und Schul­denquote enorm bemüht. Das war angesichts des unglaublichen Skandals in Kärnten da­mals eigentlich unmöglich, eine Mission impossible, weil die Bewältigung dieses Krimi­nalfalles – um es einmal so zu nennen – natürlich gekostet hat und noch immer kostet. Das wirkt sich natürlich auf Defizitquoten, auf Schuldenquoten und so weiter aus.

Unabhängig davon muss sich aber die Grundrichtung ändern, es braucht eine Trend­wende. Oder wollen wir auf das Jahr 60, auf das Jahr 70 oder auf das Jahr 100 warten und bis dahin immer neue Defizite machen? Wer soll das bezahlen? – Sie werden es beantworten können: Unsere Kinder, unsere Enkelkinder und die Generationen danach werden einen Schuldenberg vorfinden, der sich gewaschen hat.

Auch bei uns wird man sich nach der Decke strecken müssen, auch die Länder sind in diesem Zusammenhang gefragt. Es ist eine gesamtstaatliche Aufgabenstellung, eine Trendwende herbeizuführen und natürlich zu schauen, dass die Länderinteressen da­bei gewahrt werden. Das ist eine wichtige Leitplanke, und ich habe es am Beginn schon kurz gesagt: Wenn es um Finanzen geht, bitte ich Sie wirklich um Unterstützung, denn es kommt manchmal zu Vorgängen, die schmerzen. Zuletzt ist so etwas ja auch im Bereich der Pflege passiert.

Der Finanzausgleich ist gerade für kleine Bundesländer wie Vorarlberg entscheidend; kraft Größe kann man überall drüberfahren. Aber nicht über uns! Als kleiner Partner ist man noch mehr darauf angewiesen, dass Vereinbartes eingehalten wird. Das ist auch ein Grund dafür, dass wir so genau und so penibel sind, dass das fair, auf Augenhöhe und partnerschaftlich läuft. Man sollte immer darauf achten, dass die Sache, auch wenn der Partner kleiner ist, fair abläuft und Verträge eingehalten werden.

Der Finanzausgleich ist neben den gesamtstaatlichen Finanzen und deren Strömen eine ganz, ganz wichtige Leitplanke für die Planbarkeit in den Ländern und den Ge­meinden; Sie kommen ja alle aus Ländern und Gemeinden. Den Finanzausgleich kann man daher nicht jede Viertelstunde ändern. Man muss sagen, dass er zumindest für die nächsten paar Jahre vereinbart worden ist.

Ich lege größten Wert darauf, dass diese Vereinbarungen eingehalten werden. Wenn Än­derungen gewünscht sind, und auch das wird wahrscheinlich vorkommen, dann ist zu verhandeln, dann ist partnerschaftlich vorzugehen und nicht einseitig. Das ist eine wich­tige Botschaft, und ich bitte Sie im Bundesrat um die bestmögliche Unterstützung in die­sem Zusammenhang, denn es kann immer wieder zu solchen Situationen kommen.

Ich bitte Sie auch, aufmerksam zu bleiben, wenn es um Finanzen geht: In den letzten Jahren – in der letzten Gesetzgebungsperiode, muss man mittlerweile schon sagen – gab es genügend Vorschläge oder Angriffe in Richtung Auflösung der Finanzhoheit der Bundesländer. Sie kennen die Diskussionen rund um die Finanzverfassung. Sie wissen auch, von welchen Personen ich jetzt rede, die im Eindruck von verschiedenen Schwie­rigkeiten – der Spekulationsskandal in Salzburg etwa oder auch die Vorfälle in Kärn­ten – ein paar ganz intelligente Vorschläge gemacht haben. Solche Vorschläge kom­men immer im Kielwasser solcher Schwierigkeiten, das muss man sehen, in diesem Zu­sammenhang werden Versuche unternommen, die Finanzhoheit der Länder insgesamt abzuschaffen. § 6 Finanz-Verfassungsgesetz, Sie kennen es: Was ist Bundessache und wie weit geht die Länderhoheit in dem Zusammenhang?

 


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