wird es da und dort auch Bedarf geben, gewisse Standards auf Bundesebene zu erhalten – das ist keine Frage –, dem Bund also in manchen Bereichen eine stärkere Rolle zuzuordnen. Es gibt ja auch positive Beispiele dafür: Das Thema erneuerbare Energie nehme ich als Beispiel, das in den letzten Jahren eher dem Bund zugeordnet worden ist und trotzdem eine eigentlich sehr gute Entwicklung genommen hat. Der Appell des Herrn Landeshauptmanns war ja auch nicht an den Bundesrat gerichtet, sondern eher an den Nationalrat, nehme ich einmal an, aber er hat das halt hier auch zum Ausdruck gebracht.
Insgesamt müssen wir darauf schauen, dass die Aufgaben eben bürgernäher werden, dass sie auf untere Ebenen verlagert werden und dadurch auch Synergien erzielt werden können. Wir, die Vorarlberger Bundesräte, haben in den letzten Jahren immer wieder die Forderung eingebracht, gewisse Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern abzuschaffen, vor allem im Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung gibt es diese zuhauf. Es ist nicht einzusehen, dass beispielsweise in der Sozialverwaltung Parallelverwaltungen betrieben werden: das Sozialministeriumservice auf der einen Seite und Sozialverwaltungen in den Ländern auf der anderen Seite. Das kann man integrieren, in welcher Form auch immer, am besten im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung, nehme ich an.
Es gibt beispielsweise auch im Bereich Wildbach- und Lawinenverbauung die Möglichkeit, die Aufgaben an die Wasserbauverwaltung der Länder zu übertragen. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Institut für Föderalismus hat in einer Untersuchung dargelegt, dass auch in anderen Bereichen, beispielsweise beim Arbeitsinspektorat oder beim Denkmalschutzwesen, Doppelgleisigkeiten bestehen. Wir als Vorarlberger Bundesräte werden auch bei einer neuen Bundesregierung nicht aufhören, diese Forderungen weiterzubringen, weil wir glauben, dass in diesen Bereichen wirklich sinnvolle Reformen und sinnvolle Synergien möglich wären.
Die Bundesländer sollten – das wäre auch ein konkreter Vorschlag an die Länder und an die Landesregierungen – die Zeit bis zur Regierungsbildung nach der Nationalratswahl aus meiner Sicht nützen, zu diesem Thema der Doppelgleisigkeiten vielleicht entsprechende Untersuchungen anzustellen, wie der konkrete Nutzen ist und welche Einsparungspotenziale eine Dezentralisierung der Verwaltung mit sich bringt. Es geht darum, Zahlenmaterial zu eruieren, es geht um Dienstposten, es geht um Aufgabenverteilungen. Die Länder müssen auch einmal darlegen können, dass sie die Aufgaben im Ergebnis vielleicht kostengünstiger erledigen können, als der Bund das kann, und vielleicht bestünde in den nächsten Monaten die Möglichkeit, eine solche Initiative zu setzen und eine solche Untersuchung durchzuführen.
Die Länder – davon bin ich überzeugt – sind bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen, man muss sie nur lassen. Unzählige Beispiele aus den Bundesländern belegen diese Reformbereitschaft der Länder, die ehrlich gesagt, um das höflich auszudrücken, dem Bund hinsichtlich Reformbereitschaft um nichts nachstehen. Ich rufe nur den Start bei der letzten Verwaltungsreform in Erinnerung, als der Bund nicht einmal in der Lage war, eine Fuhrparkverwaltung für die Bundesregierung zu vereinheitlichen. Im Hinblick darauf sollte man sich vielleicht doch auch einmal zuerst selber an der Nase nehmen.
Ich darf noch ein paar Beispiele aus Vorarlberg nennen, weil wir heute den Vorarlberger Vorsitz sozusagen zelebrieren. Dieser Reformwille der Länder hat sich beispielsweise am Vorarlberger Modell der organisatorischen Verfahrenskonzentration gezeigt – übrigens ist all das ohne Mithilfe des Bundesgesetzgebers geschehen –: Die Bezirkshauptmannschaften wickeln diese Verfahren ab, die Verfahren wurden beschleunigt, und Vorarlberg wurde dafür auch der „Amtsmanager“ – sogar „des Jahrzehnts“ – von der Wirtschaftskammer verliehen.
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