BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 29

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wird es da und dort auch Bedarf geben, gewisse Standards auf Bundesebene zu erhal­ten – das ist keine Frage –, dem Bund also in manchen Bereichen eine stärkere Rolle zuzuordnen. Es gibt ja auch positive Beispiele dafür: Das Thema erneuerbare Energie nehme ich als Beispiel, das in den letzten Jahren eher dem Bund zugeordnet worden ist und trotzdem eine eigentlich sehr gute Entwicklung genommen hat. Der Appell des Herrn Landeshauptmanns war ja auch nicht an den Bundesrat gerichtet, sondern eher an den Nationalrat, nehme ich einmal an, aber er hat das halt hier auch zum Ausdruck gebracht.

Insgesamt müssen wir darauf schauen, dass die Aufgaben eben bürgernäher werden, dass sie auf untere Ebenen verlagert werden und dadurch auch Synergien erzielt wer­den können. Wir, die Vorarlberger Bundesräte, haben in den letzten Jahren immer wie­der die Forderung eingebracht, gewisse Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Län­dern abzuschaffen, vor allem im Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung gibt es diese zuhauf. Es ist nicht einzusehen, dass beispielsweise in der Sozialverwaltung Parallelverwaltungen betrieben werden: das Sozialministeriumservice auf der einen Seite und Sozialverwaltungen in den Ländern auf der anderen Seite. Das kann man integrie­ren, in welcher Form auch immer, am besten im Rahmen der mittelbaren Bundesver­waltung, nehme ich an.

Es gibt beispielsweise auch im Bereich Wildbach- und Lawinenverbauung die Möglich­keit, die Aufgaben an die Wasserbauverwaltung der Länder zu übertragen. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Institut für Föderalismus hat in einer Untersuchung dar­gelegt, dass auch in anderen Bereichen, beispielsweise beim Arbeitsinspektorat oder beim Denkmalschutzwesen, Doppelgleisigkeiten bestehen. Wir als Vorarlberger Bun­desräte werden auch bei einer neuen Bundesregierung nicht aufhören, diese Forderun­gen weiterzubringen, weil wir glauben, dass in diesen Bereichen wirklich sinnvolle Re­formen und sinnvolle Synergien möglich wären.

Die Bundesländer sollten – das wäre auch ein konkreter Vorschlag an die Länder und an die Landesregierungen – die Zeit bis zur Regierungsbildung nach der Nationalrats­wahl aus meiner Sicht nützen, zu diesem Thema der Doppelgleisigkeiten vielleicht ent­sprechende Untersuchungen anzustellen, wie der konkrete Nutzen ist und welche Ein­sparungspotenziale eine Dezentralisierung der Verwaltung mit sich bringt. Es geht da­rum, Zahlenmaterial zu eruieren, es geht um Dienstposten, es geht um Aufgabenvertei­lungen. Die Länder müssen auch einmal darlegen können, dass sie die Aufgaben im Er­gebnis vielleicht kostengünstiger erledigen können, als der Bund das kann, und viel­leicht bestünde in den nächsten Monaten die Möglichkeit, eine solche Initiative zu set­zen und eine solche Untersuchung durchzuführen.

Die Länder – davon bin ich überzeugt – sind bereit, mehr Verantwortung zu überneh­men, man muss sie nur lassen. Unzählige Beispiele aus den Bundesländern belegen die­se Reformbereitschaft der Länder, die ehrlich gesagt, um das höflich auszudrücken, dem Bund hinsichtlich Reformbereitschaft um nichts nachstehen. Ich rufe nur den Start bei der letzten Verwaltungsreform in Erinnerung, als der Bund nicht einmal in der Lage war, eine Fuhrparkverwaltung für die Bundesregierung zu vereinheitlichen. Im Hinblick da­rauf sollte man sich vielleicht doch auch einmal zuerst selber an der Nase nehmen.

Ich darf noch ein paar Beispiele aus Vorarlberg nennen, weil wir heute den Vorarlber­ger Vorsitz sozusagen zelebrieren. Dieser Reformwille der Länder hat sich beispielswei­se am Vorarlberger Modell der organisatorischen Verfahrenskonzentration gezeigt – üb­rigens ist all das ohne Mithilfe des Bundesgesetzgebers geschehen –: Die Bezirkshaupt­mannschaften wickeln diese Verfahren ab, die Verfahren wurden beschleunigt, und Vor­arlberg wurde dafür auch der „Amtsmanager“ – sogar „des Jahrzehnts“ – von der Wirt­schaftskammer verliehen.

 


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