BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 96

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Dass der ORF eine Bibliothek des Wissens ist, ist dadurch gegeben, dass Sie alle, dass jeder und jede von uns, dass jede Bürgerin und jeder Bürger auf Programme des ORF aus den Archiven des ORF zurückgreifen kann – etwas, was wir immer gefordert haben und was auch ein ganz wichtiger Aspekt des öffentlich-rechtlichen Auftrages ist; ebenso die Zusammenarbeit in Europa.

Fernsehen machen ist überall gleich teuer; der ORF hat denselben Output wie die ARD, nur gibt es in Deutschland mehr Gebührenzahler, weil das Land zehnmal größer ist. Wenn man heute ein Programm in Österreich distribuiert, so braucht der ORF 2 400 Sen­destationen, wenn man dasselbe Programm in Dänemark distribuiert, braucht es drei, in den Niederlanden vier, in Irland drei Sendestationen. Viele dieser Stationen in unse­rem Land und in der Schweiz sind auch noch bemannt, und wenn Menschen auf den Bergspitzen vor Ort sein müssen, dann kostet das Geld.

Der Herr Landeshauptmann von Vorarlberg hat hier heute etwas Interessantes gesagt, was zu der ORF-Diskussion passt, Kollege Jenewein: Wer anschafft, der soll zahlen! Der Bundesgesetzgeber schafft an, wem der ORF seine Programme kostenlos ins Haus zu liefern hat. Und wenn der Gesetzgeber einem Unternehmen wie dem ORF einen Auf­trag erteilt, dann ist es auch durchaus richtig, auch eine Rechnung dafür zu senden. Die­se Debatte haben wir jedes Jahr. Wenn jemand von den Gebühren zu befreien ist, dann ist es so, wie der Herr Landeshauptmann von Vorarlberg gesagt hat: Wer anschafft, soll zahlen.

Wichtig ist auch, dass das Humanitarian Broadcasting – auch etwas, was der ORF für Europa erfunden hat – weiter ausgebaut wurde. Abgesehen von dem, was wir alle ken­nen, Licht ins Dunkel oder Nachbar in Not, sind nun auch Initiativen wie Helfen wie wir dazugekommen. Auch das sei nur nebenbei erwähnt.

Zu dem Entschließungsantrag der FPÖ möchte ich nur sagen: Das ist eine haarige Ge­schichte, was ihr da macht, weil ihr damit – und das ist etwas, was euch ja an sich wichtig ist – den Datenschutz berührt. Es wichtig, dass ein Unternehmen interne Vor­kehrungen trifft, und deshalb wurden mit einer Dienstanweisung des Generaldirektors ei­nige Dinge über Nebenbeschäftigungen klargestellt.

Erstens wurde beim ORF intern ein Verhaltenskodex – das ist der Verhaltenskodex Num­mer 9/11, für den Kollegen Jenewein – in Kraft gesetzt, der verbindliche Linien der All­tagspraxis aufzeigt.

Eine weitere Richtlinie des Generaldirektors besagt, wie viele Nebenbeschäftigungen pro Jahr ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin haben darf und dass all diese genehmi­gungspflichtig sind.

Des Weiteren wurde im Zusammenhang mit den Nebenbeschäftigungen der sogenannte ORF-Ethikrat eingesetzt. Der Ethikrat hat zu überprüfen, ob diese Nebenbeschäftigun­gen dem Verhaltenskodex entsprechen, und dieser Ethikrat im ORF ist unabhängig.

Würden, wie schon früher öfters gefordert, diese Dinge offengelegt, dann hätten wir ei­nen Braindrain in Richtung Deutschland – und wir hatten aus dem Fernsehbereich lei­der schon besonders viele Abflüsse von wichtigen Leuten nach Deutschland. Wenn nämlich bekannt wird, wie wenig man zum Beispiel in Österreich verdient, dann ist das eine willkommene Sache für andere Konkurrenzsender.

Deshalb: Verhaltenskodex, Ethikrat – das genügt, um die Nebenbeschäftigungen in­tern, innerhalb des ORF, ausreichend und nachhaltig zu kontrollieren.

Noch einmal: Wir gratulieren dem ORF zu diesem Jahresbericht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.18


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nächster Debattenredner: Herr Bundesrat Forstner. – Bitte, Herr Kollege.

 


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