ein durchaus gutes Zeugnis aus. Insgesamt waren nur 5 Prozent der Beschwerden erfolgreich. Jetzt könnte man auf den ersten Blick meinen, das ist für die Rechtsunterworfenen, für die Bürgerinnen und Bürger ein enttäuschendes Ergebnis, wenn sie quasi mit ihrem Anliegen in 95 Prozent der Fälle nicht durchgedrungen sind. Die Wahrheit sieht aber anders aus: Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass in 95 Prozent der Fälle, die an ihn herangetragen wurden, die Behörden richtig gehandelt haben, dass in 95 Prozent der Fälle die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger rechtlich korrekt behandelt wurden.
Der Verfassungsgerichtshof hat auch unterschiedlichste Normen auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft. Es waren im letzten Jahr 114 geprüfte Normen, und er hat davon „nur“ – unter Anführungszeichen – 20 aufgehoben. Das heißt, 94 Normen haben der Prüfung standgehalten. Das ist ja doch ein ganz ordentliches Zeugnis, auch wenn natürlich Verbesserungsbedarf gegeben und Luft nach oben ist – aber nach dem 15. Oktober wird ja ohnedies ein neues Parlament die Möglichkeit haben, dieses Ergebnis zu toppen.
Ein großes Thema im Jahr 2016 – auch das hat Kollege Seeber kurz angerissen – war natürlich die Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl durch den Verfassungsgerichtshof. Hiezu hat Präsident Holzinger in einer Pressemitteilung gemeint: „Die Aufhebung der Stichwahl war völlig alternativlos.“ Ich möchte an dieser Stelle schon noch einmal kurz daran erinnern, dass es Politikerinnen und Politiker und auch Medienvertreter gegeben hat, die nicht kritisiert haben, was bei dieser Wahl schiefgelaufen ist, sondern die die FPÖ, die Norbert Hofer, die Heinz-Christian Strache dafür kritisiert haben, dass sie eines eingefordert haben, dass sie gefordert haben, dass dubiose Vorgänge natürlich lückenlos und restlos aufgeklärt werden müssen, untersucht werden müssen.
Man sieht schon, wer das kritisiert hat. Das waren natürlich auch die Grünen. (Bundesrat Stögmüller: Wenn es euch ... betrifft, dann schreit ihr!) Ich weiß ja nicht: Was hat euch denn daran gestört, dass der Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit hatte, festzustellen, da hat etwas funktioniert oder – wie er eben festgestellt hat – da hat etwas nicht funktioniert? Ich verstehe schon, dass ihr ein bisschen nervös geworden seid, aber ich kann euch beruhigen: Das Ergebnis hat euch ja im Endeffekt dann hoffentlich ohnedies gefallen.
Man merkt aber hier und, meine sehr geehrten Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen, Sie merken es auch: Die Linken predigen immer Meinungsfreiheit und Liberalismus und so weiter; das geht aber nur so lange, solange sie davon positiv betroffen sind. Wenn andere diese Grundrechte – um wieder zum Verfassungsgerichtshof zu kommen – für sich beanspruchen, dann wird mit Steinen auf sie geworfen, wie wir in Wien beim Akademikerball jedes Jahr sehen, und dann wird man dafür kritisiert, wenn man als österreichische Partei ein Wahlergebnis, das nicht korrekt zustande gekommen ist, vor dem Verfassungsgerichtshof anficht. Das kommt da heraus. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Ihr Armen! – Bundesrat Herbert: Rechtsstaat nennt man das, Herr Kollege! Rechtsstaat!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend wieder etwas Positives – man soll jede Rede positiv beginnen und positiv auch wieder beenden –: Der Verfassungsgerichtshof hat als Höchstgericht die Aufgabe, den Rechtsstaat objektiv und vor allem unabhängig zu sichern. Er macht das deshalb, denke ich, damit wir unsere österreichischen rechtsstaatlichen Verhältnisse beibehalten und damit wir bei uns keine türkischen, kritischen Verhältnisse bekommen. Für diese Aufgabe gebührt dem Verfassungsgerichtshof Dank und Anerkennung und damit einhergehend natürlich die positive Kenntnisnahme des Berichts. – Das werden wir heute gemeinsam sehr gerne machen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Ebner.)
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