BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 111

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Zum Tagesordnungspunkt 6: Es kommt zu einer Änderung des Finanzausgleichsgeset­zes, nämlich zur Umsetzung der Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrages. Ab Jänner können die Länder die Höhe des Tarifs festlegen, und sollten sie das nicht tun, bleibt die derzeitige Regelung vorläufig in Kraft.

Ich möchte dazu eigentlich ganz persönlich sagen, dass dieses Schauspiel, die Vor­gänge rund um den neuen Finanzausgleich für mich die größte Enttäuschung meiner Arbeit im Bundesrat waren. Erlitten habe ich ja den Finanzausgleich schon als kleine, unbedeutende Kommunalpolitikerin durch viele Jahre, und auch in der Landespolitik.

Ich habe wie viele andere doch viel Hoffnung in den Konvent zur Bundesstaatsreform gesetzt, bei dem zwei Jahre lang wirklich viel Hirnschmalz investiert wurde, bei dem un­zählige Expertengutachten gemacht wurden – es gibt zur Reform des Bundesstaates Rechnungshofberichte, Vorschläge und so weiter, die inzwischen wahrscheinlich ganze Zimmer füllen.

Was nun aber bei der Neuverhandlung des Finanzausgleichs herausgekommen ist, der doch eigentlich Dreh- und Angelpunkt einer Bundesstaatsreform ist, das ist nicht ein­mal das berühmte Mäuslein des kreißenden Bergs, sondern bestenfalls ein Floh oder ein Flatus. (Zwischenruf des Bundesrates Novak.)

Was wurde denn aus dem Einstieg in den Umstieg? (Zwischenruf bei der ÖVP.) Was ist geblieben? (Bundesrat Schennach: Die Gemeinden sind zufrieden!) – Nein, sind sie nicht. Wenn man sich bei der Umsetzung zum Beispiel die aufgabenorientierte Kin­derbetreuung ansieht (Bundesrat Schennach – auf Bundesrat Novak deutend –: Aber da ist ein Bürgermeister ...!): Diese sollte bis 1. September 2017 einvernehmlich vorbe­reitet werden – es bräuchte eine Verordnung – und dann ab 1. Jänner 2018 starten. (Bundesrat Novak: Alles werden wir nicht schaffen!) Die Verordnung gibt es nicht, die Artikel-15a-Vereinbarung in diesem Bereich wurde nun mit viel Krampf und weniger Mit­teln für ein Jahr fortgesetzt. Das heißt also, die Planungsgrundlage für die Gemeinden ist eine Katastrophe.

Oder die Grundsteuerreform: Es wurde vereinbart, dass es bis Mitte des Jahres 2017 eine Arbeitsgruppe gibt, die diese Reform vorbereiten und sich mit der Stärkung der Abgabenautonomie der Gemeinden befassen soll. Wissen Sie etwas davon? Gibt es das? (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) – Na alles, viel mehr wurde ja nicht vereinbart, mehr haben wir nicht!

Und nun kommen wir zur Verländerung der Wohnbauförderung, die nun als erster wichtiger Schritt in der Bundesstaatsreform umgesetzt wird. Was bleibt denn davon an politischen Zielen übrig? – Es bleibt die Belastung der Lohnkosten, bei der wir uns, glau­be ich, alle einige sind – über viele Parteigrenzen hinweg –, dass man davon wegkom­men muss. Das bleibt.

Eigentlich müssten die Länder sie abschaffen (Heiterkeit der Rednerin), sozusagen ge­gen null fahren, und dafür die politische Verantwortung übernehmen, aber natürlich auch den finanziellen Verlust. Sie unterschiedlich festzulegen, wäre auch ein ziemlicher Hum­bug, glaube ich – was eigentlich jeder einsieht, denn Unternehmen arbeiten ja auch über Ländergrenzen hinweg –, und hätte eine ziemliche Verkomplizierung des Ganzen zur Folge.

Die Verwaltung der ganzen Geschichte bleibt gleich. Es gibt nach wie vor keine Zweck­bindung, also können die Länder die Mittel nach wie vor auch zur Budgetsanierung oder zum Spekulieren verwenden, aber es ist im Paktum vereinbart worden, dass die Län­der jetzt zweijährige Wohnbauprogramme mit einer verbindlichen Wohnbauleistung er­stellen und dafür ausreichend Mittel binden. Das heißt, sie werden noch mehr gegän­gelt als bisher. (Heiterkeit des Bundesministers Schelling.)

 


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