Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages sowie
das
Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (2269/A und 1770 d.B.
sowie 9890/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Weber. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Martin Weber: Herr Präsident! Sehr gerne berichte ich aus dem Finanzausschuss, zuerst über den Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und das Studienförderungsgesetz 1992 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Oktober 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich erstatte zudem den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 erlassen wird und das Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages sowie das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen ebenso in schriftlicher Form vor, ich komme daher ebenfalls sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Oktober 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.14
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Erstrednerin zu sein, ist eine sehr ungewohnte Position für mich, weil normalerweise meine Vorredner bereits die Lage erklärt haben, wodurch ich mich immer auf die Punkte beschränken kann, die von unserer Seite kritisiert werden. (Allgemeine Heiterkeit. – Zwischenruf des Bundesrates Krusche.)
Wir stimmen den redaktionellen Änderungen im Einkommensteuergesetz und im Körperschaftsteuergesetz zu, auch stimmen wir der Nachbesserung des Studienförderungsgesetzes zu, weil dadurch rund 300 Studierenden nun doch der Zugang zum Selbsterhalterstipendium möglich wird.
Gott sei Dank wurde dieses Selbsterhalterstipendium ja angehoben, was aber zur Folge hat, dass man in den Jahren davor mehr verdient haben muss, um das Anrecht auf dieses Selbsterhalterstipendium zu bekommen. Um die Übergangsfrist zu verlängern, weil vielleicht viele doch hinsichtlich ihrer Lebensplanung in der Vorbereitung auf dieses Stipendium von den neuen Schwellen eher überrascht sind beziehungsweise sonst hinausfallen würden, erfolgt nun diese Änderung. Wir halten es, wie gesagt, für gut, dass es diesbezüglich zu einer deutlichen Verbesserung für 300 Studienwillige kommt. Dem Tagesordnungspunkt 5 werden wir also zustimmen.
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