BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 109

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unabhängig von der Herkunft einer Person gewährleistet sein. Ich kann ja auch kein The­ma daraus machen, dass es in der Bevölkerung 0,2 Prozent Querulanten gibt, die im Vergleich zu anderen Menschen das Rechtssystem wohl über Gebühr belasten.

Das heißt folglich – auch im Zuge der Diskussion über Menschenrechte und die Be­deutung der Menschenrechte, die wir geführt haben –, dass es keine Frage sein kann, dass in korrekter Weise verfahren werden muss. Es ist keine Sache der Herkunft, wie diese Verfahren abgeführt werden, denn es gibt dazu gesetzliche Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen.

Natürlich ist es ein Problem, denke ich, wenn es gerade im Bereich der Asylverfahren zu Schwierigkeiten im personellen Bereich kommt. Wir haben zurzeit die Situation, dass für viele der Erstinterviews beziehungsweise für die Eingänge in die Verfahren aufgrund fehlender personeller Ressourcen Personal mit sehr geringer Qualifikation herangezo­gen wird. Das sind teilweise nur Maturanten ohne wirkliche zusätzliche Ausbildung, die diese Interviews und die Datenfeststellungen vornehmen. Um das Personal aufzustocken, wird zum Beispiel in Handelsakademien rekrutiert.

Ich denke, dass wir auch im Vorfeld Probleme haben, die dann dazu führen, dass beim Verwaltungsgerichtshof so viele Fälle anhängig werden. Ich glaube auch, dass es ein Problem ist, wenn Menschen nach fünf Jahren erfolgreicher Integration abgeschoben werden, wenn diese Menschen nicht bleiben können, in die ja auch viel investiert wor­den ist.

Eine Verfahrensverkürzung und eine Verbesserung der Verfahren ist, denke ich, auf al­len Stufen anzustreben – sowohl für die Menschen, die auf der Suche nach Schutz und Hilfe hierherkommen, als auch im Sinne des Rechtssystem, das wir haben, und auch im Sinne dessen, was in diese Menschen investiert wird und was ihnen als Hilfe ange­boten wird.

Ich denke, der Bericht zeigt deutlich, dass diese Reform eine Erfolgsgeschichte ist, dass im Verwaltungsgerichtshof ausgezeichnet gearbeitet wird, und zwar unter wirkli­cher Ausschöpfung und Ausnutzung der Effizienzpotenziale, die es intern gibt. Ich glau­be aber, dass es notwendig sein wird, personell wie finanziell entsprechend nachzurüs­ten beziehungsweise sich an die Situation anzupassen, um diese Erfolgsgeschichte wei­terzuschreiben. – Wir werden dem Bericht sehr gerne zustimmen. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

14.11

14.11.54

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Ein­stimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.12.145. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und das Studienförderungsgesetz 1992 geändert werden (2280/A und 1769 d.B. so­wie 9889/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 erlassen wird und das


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