BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 112

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Für mich stellt sich die Frage: Was passiert, wenn diese Bindungsvereinbarung nicht eingehalten werden kann oder nicht eingehalten wird oder wenn diese Zahlen vonsei­ten der Länder möglichst tief angesetzt werden, aufgrund welcher Vorgaben werden die­se Pläne entwickelt?

Ich bin glühende Föderalistin, ich glaube, dass diese Frage der Subsidiarität nicht nur innerhalb Österreichs, sondern gerade auch innerhalb der EU einer der wesentlichen Punkte ist, um mit der Kooperation im Ganzen auch größere Räume und größere Ge­meinschaften zur Kooperation zu bewegen. Wenn sich die Fortschritte in solchen Re­gelungen erschöpfen oder das alles ist, was dabei herauskommt, ist das viel zu wenig.

Die Hoffnung, dass wir auf diesem Gebiet Besseres erreichen und auch besser han­deln und die Kooperation auf bessere Grundlagen stellen können, stirbt zuletzt, aber die­ser Punkt lässt die Hoffnung ziemlich im Koma und belebt sie nicht wirklich.

Wir werden der Verländerung der Wohnbauförderung in dieser Form nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.22


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächstem darf ich Herrn Bundesrat Dr. Brunner das Wort erteilen. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.22.12

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Reiter hat positiv und richtig die Änderungen im Einkommensteuergesetz – Punkt 5 der Tagesordnung – dargelegt, deshalb kann ich mich auf den zweiten Punkt, den sie nicht so positiv gefun­den hat, konzentrieren.

Erstens: Bei dem, was du zur Zweckbindung und zur Gängelung gesagt hast, habe ich den Zusammenhang nicht ganz verstanden. Du hast auf der einen Seite gesagt, du wärst für eine Zweckbindung, aber du glaubst, dass ohne die Zweckbindung eine Gän­gelung der Länder besteht – da hast du dich vielleicht auch versprochen, das kann na­türlich durchaus sein.

So schlecht ist der Finanzausgleich erstens weder für die Gemeinden noch für die Län­der gewesen, und zweitens ist, glaube ich, auch diese Beschlussfassung heute zu den Wohnbauförderungsmitteln eigentlich ein sehr bedeutender Schritt für die Länder hin zu mehr Autonomie im Finanzbereich, im Steuerbereich insgesamt. Die Länder werden ab 2018 ermächtigt, diesen Wohnbauförderungsbeitrag autonom festzusetzen und auch einzuheben. Wir fordern seit ewigen Zeiten mehr Autonomie in diesem Bereich.

Der heutige Beschluss ist auch aus Sicht aller Länder toll, nachdem in den letzten Jah­ren in dem Bereich sukzessive immer mehr Kompetenzen an die Länder gegangen sind, und daher ist die Verländerung der Beiträge eigentlich ein logischer Schritt, der auch in diese Richtung geht. (Bundesrat Schennach: Und wie oft ... in Vorarlberg ...?) – Dazu komme ich gleich, ich werde gleich sagen, was wir in Vorarlberg noch machen werden, zumindest was ich glaube, wenn ich die Gespräche mit dem Landeshauptmann richtig interpretiere.

Ich denke, dass diese Weichenstellung heute eine vorsichtige Hinwendung zu mehr Steuerautonomie der Länder ist. Wir haben das heute Früh ja auch schon intensiv mit dem Herrn Landeshauptmann diskutiert. Das ist ein Einstieg in den Umstieg in diesem Bereich. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.) – Wir können gerne nachher, Da­vid, noch intensiver darüber reden, oder du kommst selber noch heraus.

Ich möchte nur zwei prinzipielle Sätze zur Steuerhoheit der Länder sagen, denn es geht dabei nicht darum, einen ruinösen Steuerwettbewerb in Gang setzen zu wollen. Eine Steuerautonomie wäre eigentlich zumindest aus Sicht meines Bundeslandes viel-


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