mehr eine Chance für einen gesunden Wettbewerb unter den Ländern. Auch das, diesen Wettbewerbsföderalismus, haben wir heute Früh ja schon intensiv diskutiert.
Wer die eigenen Gestaltungsspielräume optimal nützt, der wird ja auch die Verwaltungskosten in dem Bereich hoffentlich so niedrig wie möglich halten, und im besten Fall wäre es dann ein Wettbewerb um die besten Ideen und auch um die größte Innovationskraft in diesem Staat. Ich sehe dabei nichts Schlechtes. Man muss aber bei dem heutigen Beschluss auch ein wenig die Kirche im Dorf lassen. Um welches Volumen geht es denn da? – Dieser steuerliche Kompetenzzuwachs, den wir heute haben, ist für die Länder ja nicht wirklich überzubewerten, wenn man ehrlich ist. Was Vorarlberg betrifft: Bei einem Landeshaushalt von 1,7 Milliarden € geht es bei der Wohnbauförderung gerade einmal um 50 Millionen €, also man muss da schon ein bisschen die Kirche im Dorf lassen, aber es ist trotzdem die richtige Entscheidung, den Ländern auf diesem Gebiet mehr Verantwortung zu übertragen. Die Länder sind, glaube ich, auch bereit dazu, mehr Verantwortung zu übernehmen, wir fordern sie auch dauernd, und warum sollten wir diesen Schritt dann nicht positiv bewerten?!
Zum Wohnbauförderungsbeitrag: Er liegt bei 1 Prozent der Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung, Sie wissen das alle, Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen eben mit je 0,5 Prozent dafür auf. Ich kann mir – und jetzt komme ich zur Antwort, was Vorarlberg machen wird – natürlich nicht vorstellen, dass es zu einer Erhöhung dieses Beitrags kommt – keinesfalls, das schließe ich aus –, und auch eine Senkung muss natürlich gut durchdacht sein, weil wir, zumindest in Vorarlberg, jeden Cent für die Wohnbauförderung und damit die Sicherung von leistbarem Wohnen benötigen. So schnell wird es da zu keiner Änderung kommen – um die Frage des Kollegen Schennach direkt zu beantworten.
Ich glaube aber, mit dem Thema leistbares Wohnen behandeln wir ein wichtiges Zukunftsthema. Wohnbauförderung ist Ländersache, und konsequenterweise werden die Länder jetzt mit diesem Beschluss auch bei der Finanzierung in die Verantwortung genommen. Das ist gut so, und man kann das, glaube ich, schon als eine Art Meilenstein, einen weiteren Meilenstein in der österreichischen Steuergeschichte sehen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.27
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte, Herr Bundesrat.
14.27
Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister Schelling! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Tagesordnungspunkt 5 ist schon fast alles gesagt. Man kann ja die Studentinnen und Studenten nicht vor den Kopf stoßen und sagen: Weist uns das Einkommen der letzten vier Jahre nach, und ist es zu niedrig, fallt ihr um das Stipendium um.
Darum ist das Inkrafttreten vom Studienjahr 2018 auf das Studienjahr 2019 verschoben worden, damit sich die betroffenen Stipendienempfänger danach richten und darauf einstellen können. Das ist auch gut so. Immerhin waren um die 300 Studentinnen und Studenten betroffen und wären von einem Stipendium ausgeschlossen gewesen.
Bei der Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrags muss man schon vorsichtig sein, denn Wohnen wird ja immer teurer. Dem hat ja auch gestern der Nationalrat Rechnung getragen und die Abschaffung der Vertragsgebühr beschlossen. Das bringt jedem Wohnungsmieter eine Verbesserung von circa 200 bis 300 €.
Es wäre aber möglich, dass man in den Ländern vielleicht sogar das Niveau der Wohnungen herunterschraubt, dass nicht mehr überall ein Lift vorhanden sein muss, man
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