BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 115

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nur deswegen hier gelandet, weil es ein Reparaturgesetz in letzter Minute ist, da man sich im Frühjahr, als die Novelle des Studienförderungsgesetzes beschlossen wurde, offensichtlich keine genauen Gedanken gemacht hat.

Es ist auch ein Beispiel für eine rückwirkende Gesetzesänderung; so etwas lehnen wir von der FPÖ generell ab, weil das unfair ist. Es ist ein rückwirkendes Gesetz, bei dem es eben zu Fehlern gekommen ist, aber dazu komme ich später.

Ich komme nun zum zweiten jetzt zur Debatte stehenden Tagesordnungspunkt, näm­lich zum Wohnbauförderungsgesetz. Es betrifft die Lohnzusatzkosten, die ja einen Teil der Abgabenquote ausmachen, die in Österreich insgesamt bereits 47 Prozent beträgt. Es wird immer von 43 Prozent gesprochen, aber es sind 47 Prozent. 3 bis 4 Prozent sind für die Finanz bereits uneinbringlich, da die Belastung dermaßen hoch ist.

Es ist ein Rucksack von einem Prozent, den je zur Hälfte die Unternehmer tragen müs­sen, die andere Hälfte wird von den Mitarbeitern getragen. Mit diesem Rucksack muss man vorsichtig umgehen, denn der Beitrag soll natürlich zweckgewidmet eingesetzt wer­den. Das wäre unser Wunsch gewesen.

Dieses Wohnbauförderungsgesetz ist aber trotzdem ein Gesetz, dem wir zustimmen können, weil das der Beginn der Steuerautonomie ist und wir sehr wohl den Wettbe­werb im Visier haben. Herr Kollege Brunner sagte, es solle kein desaströser Wettbe­werb sein. – Also davon sind wir bei einer Abgabenquote von 47 Prozent meilenweit ent­fernt! Von einem desaströsen Wettbewerb zu sprechen beginne ich vielleicht bei 30 Pro­zent – das ist die heutige Position der Schweiz –, da gibt es also noch jede Menge Spiel­raum. (Bundesrat Brunner: Innerhalb der Länder, meine ich!)

Es ist ein guter Beginn, wenn der Steuerwettbewerb auch in diesem Sinne geführt wird, aber ich bin da schon ein bisschen skeptisch, denn darin könnte implizit auch eine Steu­er- oder Abgabenerhöhung liegen, da die Länder das Recht hätten, mit einem gemein­samen Beschluss etwa der Landeshauptleutekonferenz – das ist ja praktisch eine infor­melle Institution ohne Verfassungsrang, eine Art Kartell, würde ich einmal meinen – ei­ne gemeinsame Erhöhung über dieses kleine Österreich mit seinen insgesamt neun Bun­desländern hinweg zu beschließen. (Bundesrat Brunner: Wer hat denn gesagt, dass Vor­arlberg das nicht macht?)

Da muss man schon Vorsicht walten lassen, wie sich das entwickelt, denn der Wettbe­werb in Österreich ist im Allgemeinen ein Problem, da die Wettbewerbsbehörde – das betrifft jetzt nicht diesen Fall – nicht gerade sehr marktgerecht eingreift, siehe Lebens­mittelhandel. Die Teuerungsraten werden in erster Linie von diesen Supermarktketten ge­speist, wobei in Österreich praktisch der gesamte Lebensmittelhandel auf nur drei Ket­ten aufgeteilt ist. Daher ist es kein Wunder, dass wir dermaßen hohe Lebensmittelprei­se haben.

Zum Thema Bürokratie, weil es Landeshauptmann Wallner erwähnt hat und dabei, wie schon mein Kollege Längle richtig gesagt hat, ziemlich unkonkret gewesen ist: Ich möchte das einmal konkretisieren. Bürokratie bedeutet in erster Linie Zeitaufwand und Kosten, aufgewendete Zeit für Tätigkeiten, die man für etwas anderes produktiver verwenden könnte, und Kosten – und das in erster Linie – für die Berechnung dieser Lohnzusatz­kosten.

Insgesamt 14 Lohnnebenkosten – ich würde sie eher mit dem Begriff Arbeitskosten be­zeichnen – werden vom Unternehmer berechnet. Der Finanzminister fühlt sich wohl, wenn das Geld hereinkommt, aber die Berechnung – die Kosten, die Gebühren – leis­ten die Unternehmer, auch die Mitarbeiter. Lohnverrechner ist mittlerweile ein eigener Beruf geworden, der extrem kompliziert ist. Steuerberater finden gar nicht mehr so leicht Lohnverrechner, weil sich mit diesem Wust von Gesetzen auch niemand mehr beschäftigten möchte, obwohl man sich damit beschäftigen muss. In der Verrechnung


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