BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 48

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wissen, dass die Krankenstände und die Krankenstandszahlen zunehmen, weil die Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Arbeitsverdichtung, durch Intensivierung am Arbeitsmarkt auch immer mehr nachweislich krank werden. Das wissen wir, und da geht es auch um einen Schutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und da­rum, dass es da eine Angleichung gibt. Und wenn es auch um eine Verwaltungsverein­fachung geht: Wenn es diese Gleichstellung gibt, dann tut man sich auch als Dienst­geber um einiges leichter.

Entgelt für alle im Krankenstand auch nach einvernehmlicher Auflösung, das gibt es ab Juli 2018. Lohn beziehungsweise Gehalt muss über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus vom Dienstgeber gezahlt werden. Da geht es auch um eine soziale Absiche­rung. Und – unserer Meinung nach ganz wichtig –: bei persönlicher Notsituation bis zu einer Woche bezahlt frei. Da geht es auch darum, dass es diese Angleichung gibt, denn wir wissen, dass die Familienverhältnisse heute nicht mehr die klassischen sind – Vater und Mutter –, dass die Mutter vielleicht gar nicht die Möglichkeit hat, freizube­kommen. Wir freuen uns, dass auch diese Möglichkeit ab Juli 2018 besteht. (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute nicht darauf warten und irgendet­was zurückschicken oder irgendetwas auf die lange Bank schieben, weil ich glaube, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter und auch die Angestellten in Österreich nach 96 Jah­ren ein Recht darauf haben, gemeinsam gleichgestellt zu werden und als Arbeitnehme­rInnen – insgesamt übrigens 3,7 Millionen in Österreich, die in diesem Land die Haupt­steuerlast tragen – nicht unterschiedlich behandelt zu werden. Daher verlangen wir auch betreffend diesen Gesetzesbeschluss die Durchführung einer namentlichen Abstim­mung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

11.19


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nunmehr darf ich Herrn Bundesminister Stöger für ei­ne Stellungnahme das Wort erteilen. – Bitte.

 


11.20.01

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, das ist heute eine Jahrhundertentscheidung: Es geht darum, dass man endlich für Arbeiter und Angestellte gleiche Kündigungsrechte, gleiche Entgeltfortzahlungsrechte auch im Ge­setz verankert. Das ist eine jahrelange Forderung, eine jahrelange Ungleichheit, die es in Österreich gegeben hat, und ich bedanke mich bei jedem von Ihnen, der diesem Ge­setzentwurf die Zustimmung erteilt.

Ich sage Ihnen auch etwas dazu, weil ich heute und vor allem in der letzten Zeit in den Medien immerzu die Krokodilstränen der Wirtschaft sehe: Der Vorschlag, der hier auf dem Tisch liegt, ist mehrmals zwischen den Vertretern der Sozialpartnerschaft verhan­delt worden, die kennen das im Detail. Sie haben sich nur in der Frage überdribbelt, was man nicht noch alles damit junktimieren kann – und das geht nicht! Es geht schon einmal darum, eine klare Entscheidung für die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen.

Zum Zweiten: Ich höre schon das Aufatmen vor allem der Lohnverrechnerinnen und Lohnverrechner, die die Krankenstände der Angestellten haben nachrechnen müssen, darüber, dass wir endlich eine moderne Regelung haben, die auch zu einer massiven Vereinfachung führt.

All das und mehr Gerechtigkeit kommt mit diesem Gesetz: Ich ersuche Sie um die Zu­stimmung. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

11.21


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Bundesrat Dr. Köll, bitte.

 


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