BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 47

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nen wie freie DienstnehmerInnen und Neue Selbständige geben wird und es zu einer Überführung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung in ein moder­nes Arbeitsrecht kommt. Ich denke, das war auch notwendig, und danke allen, die da mitstimmen.

Es ist nur schade, dass der Kündigungsschutz erst ab 2021 gelten soll, aber ich sehe natürlich ein, dass es auch genügend Zeit braucht, damit sich die Wirtschaft auf die neue Rechtslage einstellen kann; dafür habe ich Verständnis. Auch wenn die Frau Wirt­schaftskammerpräsidentin nicht so erfreut über dieses Gesetz ist, ist es ein guter Schritt, dass man auf diesem Weg der Wirtschaft zumindest etwas entgegengekommen ist.

Herr Minister, danke für diese wichtige Initiative, die ein erster Schritt zur Schaffung eines modernen Arbeitsrechts sein soll! Natürlich braucht es noch weitere Schritte hin­sichtlich freie DienstnehmerInnen und auch hinsichtlich Begrenzung von All-in-Verträ­gen; das müssten wir eigentlich noch angehen. Schauen wir, was da in den nächsten Jahren gerade in diesem Bereich weitergehen wird!

Wir Grüne werden heute im Bundesrat sehr wohl Wort halten und zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.14


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pfister. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.14.52

Bundesrat René Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sind schon sehr viele Zahlen strapaziert worden; ich habe mir gedacht, ich mache mir das heute etwas einfa­cher und versuche, das wirklich darauf herunterzubrechen, was das bedeutet. 1921 wur­de das Angestelltengesetz beschlossen, und 96 Jahre später schaffen wir es hier, Ar­beiterInnen und Angestellte gleichzustellen – nach 96 Jahren, und da haben wir sehr lange Diskussionen hinter uns. Ich kenne das noch aus meiner Gewerkschaftsjugend­zeit – man möchte es nicht glauben, aber auch das ist schon einige Zeit her (Heiterkeit des Bundesrates Koller) –, diese Diskussion hat nicht erst gestern begonnen, sondern das ist eine langjährige Forderung der ArbeiterInnen und auch der Angestellten.

Liebe Kollegin Zwazl, du hast die Betriebsräte angesprochen, auch Arbeiter- und Ange­stelltenbetriebsräte. Ich möchte dich nur daran erinnern, dass es das schon gibt. Wir leben das selbst seit 1992, zum Beispiel in einem relativ großen Betrieb am Flughafen in Schwechat mit sechseinhalbtausend Beschäftigten; dort gibt es einen einheitlichen Kollektivvertrag, einen gemeinsamen Betriebsrat für Arbeiter und Angestellte. Das heißt, das, was du heute gefordert hast, gibt es alles schon; das brauchen wir nicht neu zu er­finden, diese Möglichkeiten bestehen schon heute.

Du hast uns aber auch gesagt, dass das sehr schwierig ist und dass das eine – in mei­nen Worten – Husch-Pfusch-Variante ist. Ich möchte dich nur an eines erinnern: Wenn der Dienstgeber die Möglichkeit hat, ArbeitnehmerInnen – wie Renate Anderl schon richtig gesagt hat – mit einem Tag Kündigungsfrist zu kündigen, dann wird es in Zu­kunft aufgrund dieser einheitlichen Kündigungsfrist, die erst 2021 umgesetzt werden soll, so sein, dass zum Beispiel auch die Malerinnen und Maler, die derzeit eine Kündi­gungsfrist von einer Woche haben, in den Genuss einer Kündigungsfrist von mindes­tens sechs Wochen bei Kündigung durch den Dienstgeber und von einem Monat bei Selbstkündigung kommen.

Ganz wichtig ist auch: acht Wochen Entgeltfortzahlung im Krankenstand schon nach einem Jahr. Wir alle, vor allem jene von uns, die in der Sozialversicherung tätig sind,


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