BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 46

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geblockt wird, aber einige wenige hat es noch immer gegeben, die das von ihrer kärg­lichen Lehrlingsentschädigung bezahlen mussten. Wir zeigen mit der Übernahme der Internatskosten: Auch diese Ausbildung ist uns mehr wert.

Es wurde im Gegenzug natürlich auch für die Wirtschaft etwas getan, und es ist ganz einfach so, dass die Kleinunternehmer bei der Entgeltfortzahlung jetzt auch etwas be­kommen. Und es ist ja nicht so, dass jetzt alles zu Ende verhandelt ist. Es kann ja auch sein, dass man noch auf das eine oder andere draufkommt und dann sagt: Okay, da kommen wir der Wirtschaft einen Schritt entgegen!

Das war aber ganz essenziell, und wir waren richtig froh, dass wir da mitmachen durf­ten und dass wir auch zeigen konnten, dass wir, so wie in der Vergangenheit, soziale Meilensteine mittragen. Ich erinnere nur an die Elternteilzeitkarenz, wo ich mich wirklich gefragt habe, wie es überhaupt möglich war, das umzusetzen. Wir waren auch beim Mehrstundenzuschlag dabei – ich erinnere: 2003 habe ich in der Arbeiterkammer einen Antrag gestellt, der noch belächelt wurde, 2005 ist das Gesetz geworden –, bei der Ab­fertigung Neu, beim Kindergeld und vielem anderen.

Wir sind wieder einen Schritt weiter, und das ist gut so! (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.11


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stögmüller. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.11.26

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Wertes Präsidium! Sehr geehr­ter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Ja, es ist eigent­lich unfassbar, dass sich diese Minimalkündigungsfristen so lange gehalten haben; ich glaube, seit über 70 Jahren ist das Ganze schon Thema. Es handelt sich hier um eine ganz wichtige Nivellierung für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, die bisher vor allem hin­sichtlich Kündigungsbestimmungen und Dienstverhinderungsgründen benachteiligt wa­ren.

Es ist jetzt endlich Schluss mit dieser Zweiklassenarbeitnehmerschaft, und ich glaube, es ist ein ganz wichtiger Schritt, dass es heute endlich auch in Österreich so weit kommt.

Für ArbeiterInnen bestanden bis dato bei den Kündigungsfristen deutliche Nachteile, weil die Regelungen auf verschiedene Gesetze verteilt waren; die meisten waren sehr kurz. Frau Kollegin Anderl hat schon das Beispiel des Bäckers erwähnt, der eine Kün­digungsfrist von nur einem Tag hatte. Das wird in Zukunft zum Glück angeglichen.

Bei den Angestellten wird die Klausel betreffend Wiedererkrankung analog zu jener der ArbeiterInnen ergänzt; das bedeutet, dass nur dann ein Anspruch auf Entgeltfortzah­lung besteht, wenn er nicht schon ausgeschöpft ist. Dafür wird im Gegenzug die Dauer der Entgeltfortzahlung nach dem ersten Dienstjahr auf acht Wochen erhöht; das war früher erst nach fünf Jahren möglich – also auch eine positive Entwicklung des Gan­zen.

Was mich auch persönlich freut: Die Lehrlinge wurden bei dieser Novellierung mitbe­dacht. Die Ansprüche der Lehrlinge werden zeitlich verdoppelt, das heißt, sie haben in Zukunft im Krankheitsfall bis zu acht Wochen Anspruch auf Fortzahlung der Lehrlings­entschädigung, danach acht Wochen Anspruch auf die halbe Lehrlingsentschädigung – auch eine sehr positive Entwicklung für unsere zukünftigen Fachkräfte.

Was uns Grüne natürlich auch noch freut, ist, dass unser Entschließungsantrag im Na­tionalrat angenommen wurde. Damit wurde auch für die Zukunft sichergestellt, dass es einen besseren arbeits- und sozialrechtlichen Schutz für atypisch beschäftigte Perso-


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