BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 95

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Ich möchte noch zwei Punkte erwähnen, die noch nicht so zur Sprache kamen, nämlich einerseits die Tageseltern, die maßgeblich dafür verantwortlich sind, dass wir 28 Pro­zent Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen erreichen konnten. Gerade bei der Betreu­ung dieser ganz kleinen Kinder sind die Tageseltern ein ganz, ganz wichtiges Instru­ment, das ja auch über die 15a-Vereinbarung finanziert wird. Zum Zweiten möchte ich natürlich auch die Betriebskindergärten erwähnen, die auch über die 15a-Vereinbarung finanziert werden können. Auch darauf bitte ich Sie, Ihr Augenmerk zu legen. Wer Kon­takte hat, möge das dort auch noch einmal zur Kenntnis zu bringen. Es ist oft in der Wirtschaft nicht so bekannt, dass das auch von den Ländern und vom Bund kofinan­ziert wird. Auch das ist ein ganz, ganz wichtiges Instrument.

Da wir hier schon im Bundesrat zusammensitzen, möchte ich noch eine Fragestellung ansprechen, die wir vielleicht noch diskutieren können, nämlich die Betriebstagesel­tern. Das ist ein so wertvolles Instrument, das in den letzten Jahren in einzelnen Län­dern überhaupt erst erfolgreich aufgebaut werden konnte, nämlich beispielsweise jetzt ganz kurzfristig in Kärnten oder vor ein paar Monaten in Tirol. In der Steiermark und in Oberösterreich gibt es das auch schon, es fehlen aber noch einige Bundesländer, die das noch nicht einmal im Gesetz verankert haben. Das betrifft zum Beispiel Wien, das ja bei Tageseltern an sich sehr zurückhaltend ist und so auch bei Betriebstageseltern eher zurückhaltend agiert, aber auch in Niederösterreich gibt es dieses Regelwerk lei­der noch nicht, gibt es noch keine Betriebstageseltern. Auch in anderen Bundesländern wie Vorarlberg zum Beispiel gibt es derartige Regelungen noch nicht.

Es wäre sehr wichtig, dass wir das auf die Tagesordnung nehmen, weil es ja eigentlich kein Kostenfaktor ist. Es ist nur ein Angebot, das man schaffen kann, damit man auch innerhalb von Betrieben in kleineren, flexibleren Einheiten auch zu flexiblen Arbeitszei­ten arbeiten kann.

Ich möchte noch eine kurze Replik auf das Thema Berndorfer Modell bringen, das ja irgendwie auch aus der Zeit gefallen scheint. Deswegen möchte ich argumentieren, wa­rum ich diese Idee nicht besonders gutheißen kann. Warum? – Wir investieren sehr viel in finanzielle Leistungen für Familien, das wissen Sie. Auf europäischer Ebene liegen wir über dem Durchschnitt, wenn nicht sogar an der Spitze. Finanziell sind wir im Fami­lienbereich mit Geldleistungen sehr, sehr gut aufgestellt. Auf der anderen Seite aber sind wir, was Sachleistungen oder Kinderbetreuungsinfrastrukturleistungen betrifft, we­niger gut aufgestellt. Deswegen haben wir ja erst eine Betreuungsquote von 28 Prozent bei den unter Dreijährigen.

Ich bin ein großer Anhänger der Wahlfreiheit, aber der ehrlichen Wahlfreiheit, die da heißt: Ich kann mich selbst als Familie entscheiden, ob ich das traditionelle Modell wäh­len will, dann muss ich aber auch wissen, worauf das hinausläuft – Stichwort Abhän­gigkeit, Pension –, oder aber ob ich mich für ein Modell entscheide, bei dem beide Part­ner arbeiten – beide arbeiten vielleicht sogar Teilzeit, oder eine oder einer macht Kar­riere. All das zu entscheiden muss möglich sein, und dafür braucht man entsprechende Angebote an Infrastruktur.

Wenn jetzt argumentiert wird, dass diejenigen, die die Infrastruktur nicht in Anspruch nehmen, sozusagen das Geld bar ausbezahlt bekommen sollten, dann muss ich entgeg­nen, dass wir dafür das Instrument des Kinderbetreuungsgeldes haben, das ja circa 34 Monate lang bezahlt wird. Wer der Meinung ist, er bleibt zu Hause, der nimmt das ganze Geld. Wer der Meinung ist, er investiert in Kinderbetreuung, der kann das in die­sem Bereich investieren – man kann ja dazuverdienen. Von dem her, glaube ich, sind wir hier sehr gut aufgestellt.

Ein Instrument, das eigentlich Eltern oder in dem Fall sogar Frauen zur Nichterwerbs­tätigkeit motivieren würde, halte ich langfristig nicht für sehr sinnvoll. Im Übrigen halte


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