BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 96

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ich es auch für die Kinder für nicht sehr sinnvoll, weil wir ja wissen, dass der Besuch einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung langfristig sehr positive Effekte hat. Wir reden natürlich nicht davon, dass der Staat jetzt die Erziehung übernimmt, sondern davon, dass Kinder stundenweise, tageweise gut in unseren Einrichtungen betreut wer­den.

Insgesamt möchte ich mich bei Ihnen bedanken. In diesem Rahmen war es immer eine angenehme, konstruktive und erholsame Diskussion, die auch wirklich neue Erkennt­nisse gebracht hat, weil man sich auf Augenhöhe austauschen konnte und einander nicht gegenseitig zerfleischt hat, wenn ich das so sagen darf. Es war – soweit das im politischen Rahmen möglich ist – immer ein Vergnügen. Jedenfalls möchte ich mich für die stets gute Diskussionsbasis bedanken. Ich bin immer sehr gerne in den Bundesrat gekommen. – Danke vielmals für alles! (Allgemeiner Beifall.)

14.19

14.19.30

 


Präsident Edgar Mayer: Vielen Dank, Frau Bundesministerin, auch für die lobenden Worte, die du für den Bundesrat gefunden hast. Das geht runter wie natives Olivenöl. Auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön für die gute Zusammenarbeit, aber natürlich auch für die Leistungen, die du für Familien, für Kinder, für Jugendliche er­bracht hast. Die Bilanz ist sehr, sehr gut und kann sich sehen lassen. – Kollegin Angela Stöckl-Wolkerstorfer hat das bereits ausgeführt, das brauche ich nicht zu wiederholen. In diesem Sinne: Alles Gute, Gesundheit und weiterhin viel Erfolg! – Danke schön. (All­gemeiner Beifall.)

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.20.2611. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bundesgesetz über die Wertpapier- und all­gemeinen Warenbörsen 2018, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädi­gungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Zahlungsdienstegesetz geän­dert werden (1774 d.B. und 1778 d.B. sowie 9913/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das National­bankgesetz 1984 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert wer­den (1775 d.B. und 1779 d.B. sowie 9914/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung.

Bevor wir dazu kommen, darf ich unseren Bundesminister Dr. Hans Jörg Schelling recht herzlich begrüßen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Weber. Ich bitte um die Berichte.

 


14.21.08

Berichterstatter Martin Weber: Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregie­rung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses


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