BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 97

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über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2017 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bundesgesetz über die Wertpapier- und all­gemeinen Warenbörsen 2018, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs­gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Versi­cherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 13. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesen­gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984 und das Wirt­schaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Kollege Weber.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


14.23.02

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Beide Tagesordnungs­punkte betreffen den österreichischen Kapitalmarkt und Finanzmarkt. Für uns von der FPÖ, von der Freiheitlichen Wirtschaft ist die Stärkung des Finanzmarktes, des Kapi­talplatzes Wien, der in den letzten Jahren stark vernachlässigt wurde, ein wichtiges An­liegen. Das betrifft den gesamten Finanzplatz und die Wiener Börse per se auch.

Wir haben heute schon über die Ertragskraft der Banken gesprochen. Ob es die Ban­komatgebühren jetzt gibt oder nicht, wird die Ertragskraft der Banken nicht unmittelbar wesentlich beeinflussen. Was die Ertragskraft der Banken aber sehr wohl in ganz Eu­ropa und ganz besonders in Österreich schmälert, weil die Ertragskraft ja sowieso et­was eingeschränkt ist, ist die Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Da­durch können die Banken die Zinsspanne, auf die sie ja angewiesen sind, um ihr Ge­schäftsmodell florierend zu gestalten, nicht weitergeben.

Das ist die Negativzinspolitik der Banken, unter der eigentlich der Staat gedeiht und blüht, denn dadurch erspart sich der österreichische Staat 5 bis 6 Milliarden € jährlich an Zinsen, die früher gezahlt werden mussten. Da frage ich mich schon, warum diese güns­tigen Zinssätze, die der Staat Österreich durch Anleihen begeben kann – er muss also nur geringe Zinsen zahlen, wenn er überhaupt Zinsen zahlen muss –, nicht an den Steu­erzahler in Form von Steuersenkungen weitergegeben worden sind. Das ist auch ein Mo­dell einer Weiter- und Gegenfinanzierung, dass man diese 5 bis 6 Milliarden € endlich an die österreichischen Bürger und ihre Unternehmen, an die gesamte Wirtschaft wei­tergibt.

Der Grund, warum wir dem Gesetz im 12. Tagesordnungspunkt nicht zustimmen kön­nen, ist, dass es uns auch ein Anliegen ist, den Finanzmarkt mit seinen Institutionen – das sind in erster Linie die Oesterreichische Nationalbank und die FMA – auszufärbeln,


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