über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.
Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Kollege Weber.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.
14.23
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Beide Tagesordnungspunkte betreffen den österreichischen Kapitalmarkt und Finanzmarkt. Für uns von der FPÖ, von der Freiheitlichen Wirtschaft ist die Stärkung des Finanzmarktes, des Kapitalplatzes Wien, der in den letzten Jahren stark vernachlässigt wurde, ein wichtiges Anliegen. Das betrifft den gesamten Finanzplatz und die Wiener Börse per se auch.
Wir haben heute schon über die Ertragskraft der Banken gesprochen. Ob es die Bankomatgebühren jetzt gibt oder nicht, wird die Ertragskraft der Banken nicht unmittelbar wesentlich beeinflussen. Was die Ertragskraft der Banken aber sehr wohl in ganz Europa und ganz besonders in Österreich schmälert, weil die Ertragskraft ja sowieso etwas eingeschränkt ist, ist die Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Dadurch können die Banken die Zinsspanne, auf die sie ja angewiesen sind, um ihr Geschäftsmodell florierend zu gestalten, nicht weitergeben.
Das ist die Negativzinspolitik der Banken, unter der eigentlich der Staat gedeiht und blüht, denn dadurch erspart sich der österreichische Staat 5 bis 6 Milliarden € jährlich an Zinsen, die früher gezahlt werden mussten. Da frage ich mich schon, warum diese günstigen Zinssätze, die der Staat Österreich durch Anleihen begeben kann – er muss also nur geringe Zinsen zahlen, wenn er überhaupt Zinsen zahlen muss –, nicht an den Steuerzahler in Form von Steuersenkungen weitergegeben worden sind. Das ist auch ein Modell einer Weiter- und Gegenfinanzierung, dass man diese 5 bis 6 Milliarden € endlich an die österreichischen Bürger und ihre Unternehmen, an die gesamte Wirtschaft weitergibt.
Der Grund, warum wir dem Gesetz im 12. Tagesordnungspunkt nicht zustimmen können, ist, dass es uns auch ein Anliegen ist, den Finanzmarkt mit seinen Institutionen – das sind in erster Linie die Oesterreichische Nationalbank und die FMA – auszufärbeln,
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