Übermittlung von Prüfberichten an den Staatskommissär, seinen Stellvertreter, den Bankprüfer sowie die Sicherungseinrichtung, und das Kreditinstitut wird verpflichtet, einen Plan zur schnellstmöglichen Feststellungsbehebung zu erstellen.
Positiv ist auch, dass es eine Pre-Clearing-Möglichkeit geben wird. Das heißt eben, dass die Finanzmarktaufsicht verpflichtet ist, auf Antrag mit Auskunftsbescheid eine aufsichtsrechtliche Beurteilung von Sachverhalten vorzunehmen.
Der Schwellenwert – auch das ist schon berichtet worden – für die verpflichtende Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit für die interne Revision wird von 150 Millionen € auf 300 Millionen € hinaufgesetzt beziehungsweise von 30 auf 50 Mitarbeiter. Banken unter einer Bilanzsumme von 5 Milliarden € brauchen keine eigene Risikomanagementabteilung mehr. Es ist dann auch nur mehr eine Prüfausschusssitzung jährlich notwendig.
Die FMA ist jetzt gesetzlich zu einem risikobasierten Aufsichtsansatz verpflichtet, das heißt zu einer proportionalen, risikoorientierten Aufsichtsausübung. – Ja no na, sagt man da natürlich schon auch.
Das klingt nach viel. Es ist auch viel Richtiges dabei. Es bleibt aber doch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Das Finanzministerium arbeitet mit dem Bundeskanzleramt ja seit Herbst 2016 an einer Finanzmarktaufsichtsreform, und zwar mithilfe einer Arbeitsgruppe, die dafür gegründet wurde, bestehend aus Finanzministerium, Bundeskanzleramt und externen Experten.
Diese Arbeitsgruppe hat mehrere Handlungsoptionen aufgezeigt, allerdings ist der diesbezügliche Bericht offensichtlich ein Geheimpapier. Es gab mehrere mündliche Anfragen und eine schriftliche Anfrage vonseiten der Grünen. Es wurde gestern im Ausschuss auch diese Anfrage von Kollegen Pisec wiederholt, aber diese blieb im Wesentlichen unbeantwortet, denn das einseitige Papier, das da geliefert wurde, kann man ja eigentlich nicht als Bericht einer so hochkarätig besetzten Arbeitsgruppe werten.
Sie, Herr Minister, haben sich ja immer für eine große Reform ausgesprochen. Sie haben zum Beispiel in der „ZIB 2“ am 12. Oktober 2016 gemeint, dass es Ihnen wichtig erscheint, dass die bescheiderlassende Behörde und die prüfende Behörde in einer Hand sind. Angeblich hat die SPÖ das nicht gewollt, weshalb wir jetzt hier diesen Kompromiss vor uns liegen haben.
So bleibt das vorliegende Gesetz doch weit hinter den Erwartungen zurück. Die Reihe der nicht umgesetzten Empfehlungen aus dem Bericht „Österreichische Bankenaufsichtsarchitektur“ ist lang. Viele Forderungen des Rechnungshofes wurden ebenfalls nicht umgesetzt, darunter eben die wesentlichste, die Zusammenführung der Aufgabenverantwortung bei der zuständigen Behörde, also derzeit der FMA. Ich habe die ganze Liste mit, aber ich erspare es Ihnen, diese Liste vorzulesen und zu präsentieren.
Die Möglichkeit, gerade mit den Erkenntnissen aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss eine echte und tiefgreifende Reform der Banken- und Finanzaufsicht umzusetzen, wurde damit nicht wirklich genutzt. Es liegt ein Reförmchen vor, ein kleiner Schritt, aber offensichtlich hat man aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss nicht wirklich genug gelernt. Vielleicht war auch die Lernkurve nicht entsprechend – man vergisst ja 90 Prozent des Gelernten über Nacht wieder.
Vielleicht ignoriert man aber die Ergebnisse und Empfehlungen des Rechnungshofes in dieser Sache auch ganz bewusst: Man richtet zwar eine hochkarätige Arbeitsgruppe ein, deren Ergebnisse und Erkenntnisse werden jedoch in keiner Weise transparent dargestellt, vielleicht auch deswegen, damit es rund um das Ergebnis dieses Gesetzes nicht ganz so viel Erklärungsnot gibt – Erklärungsnot, warum man wider besseres Wissen das Gute unterlässt oder zumindest bei Weitem nicht erreicht.
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