BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 101

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Übermittlung von Prüfberichten an den Staatskommissär, seinen Stellvertreter, den Bank­prüfer sowie die Sicherungseinrichtung, und das Kreditinstitut wird verpflichtet, einen Plan zur schnellstmöglichen Feststellungsbehebung zu erstellen.

Positiv ist auch, dass es eine Pre-Clearing-Möglichkeit geben wird. Das heißt eben, dass die Finanzmarktaufsicht verpflichtet ist, auf Antrag mit Auskunftsbescheid eine auf­sichtsrechtliche Beurteilung von Sachverhalten vorzunehmen.

Der Schwellenwert – auch das ist schon berichtet worden – für die verpflichtende Ein­richtung einer eigenen Organisationseinheit für die interne Revision wird von 150 Mil­lionen € auf 300 Millionen € hinaufgesetzt beziehungsweise von 30 auf 50 Mitarbeiter. Banken unter einer Bilanzsumme von 5 Milliarden € brauchen keine eigene Risikoma­nagementabteilung mehr. Es ist dann auch nur mehr eine Prüfausschusssitzung jähr­lich notwendig.

Die FMA ist jetzt gesetzlich zu einem risikobasierten Aufsichtsansatz verpflichtet, das heißt zu einer proportionalen, risikoorientierten Aufsichtsausübung. Ja no na, sagt man da natürlich schon auch.

Das klingt nach viel. Es ist auch viel Richtiges dabei. Es bleibt aber doch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Das Finanzministerium arbeitet mit dem Bundeskanzleramt ja seit Herbst 2016 an einer Finanzmarktaufsichtsreform, und zwar mithilfe einer Arbeits­gruppe, die dafür gegründet wurde, bestehend aus Finanzministerium, Bundeskanzler­amt und externen Experten.

Diese Arbeitsgruppe hat mehrere Handlungsoptionen aufgezeigt, allerdings ist der dies­bezügliche Bericht offensichtlich ein Geheimpapier. Es gab mehrere mündliche Anfra­gen und eine schriftliche Anfrage vonseiten der Grünen. Es wurde gestern im Aus­schuss auch diese Anfrage von Kollegen Pisec wiederholt, aber diese blieb im We­sentlichen unbeantwortet, denn das einseitige Papier, das da geliefert wurde, kann man ja eigentlich nicht als Bericht einer so hochkarätig besetzten Arbeitsgruppe werten.

Sie, Herr Minister, haben sich ja immer für eine große Reform ausgesprochen. Sie ha­ben zum Beispiel in der „ZIB 2“ am 12. Oktober 2016 gemeint, dass es Ihnen wichtig erscheint, dass die bescheiderlassende Behörde und die prüfende Behörde in einer Hand sind. Angeblich hat die SPÖ das nicht gewollt, weshalb wir jetzt hier diesen Kom­promiss vor uns liegen haben.

So bleibt das vorliegende Gesetz doch weit hinter den Erwartungen zurück. Die Reihe der nicht umgesetzten Empfehlungen aus dem Bericht „Österreichische Bankenauf­sichtsarchitektur“ ist lang. Viele Forderungen des Rechnungshofes wurden ebenfalls nicht umgesetzt, darunter eben die wesentlichste, die Zusammenführung der Aufga­benverantwortung bei der zuständigen Behörde, also derzeit der FMA. Ich habe die ganze Liste mit, aber ich erspare es Ihnen, diese Liste vorzulesen und zu präsentieren.

Die Möglichkeit, gerade mit den Erkenntnissen aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss eine echte und tiefgreifende Reform der Banken- und Finanzaufsicht umzusetzen, wur­de damit nicht wirklich genutzt. Es liegt ein Reförmchen vor, ein kleiner Schritt, aber offensichtlich hat man aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss nicht wirklich genug ge­lernt. Vielleicht war auch die Lernkurve nicht entsprechend – man vergisst ja 90 Pro­zent des Gelernten über Nacht wieder.

Vielleicht ignoriert man aber die Ergebnisse und Empfehlungen des Rechnungshofes in dieser Sache auch ganz bewusst: Man richtet zwar eine hochkarätige Arbeitsgruppe ein, deren Ergebnisse und Erkenntnisse werden jedoch in keiner Weise transparent dar­gestellt, vielleicht auch deswegen, damit es rund um das Ergebnis dieses Gesetzes nicht ganz so viel Erklärungsnot gibt – Erklärungsnot, warum man wider besseres Wis­sen das Gute unterlässt oder zumindest bei Weitem nicht erreicht.

 


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