Wir werden dieser Änderung daher auch nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.40
Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Heger. – Bitte.
14.41
Bundesrat Peter Heger (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister Schelling! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt schon sehr viel gehört. Wir debattieren heute in zwei Tagesordnungspunkten zahlreiche Gesetzesänderungen, wobei die Änderungen im Investmentfondsgesetz 2011 und im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz lediglich technischer beziehungsweise verweistechnischer Natur sind.
Bei Tagesordnungspunkt 11 steht eigentlich die Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes im Vordergrund. Es ist schon sehr viel dazu gesagt worden, auch, dass sich die Änderungen der Regelungen hinsichtlich Finanzmarktaufsicht vor allem im Bankwesengesetz wiederfinden. Durch diese Novelle kommt es einerseits zu mehr Transparenz und andererseits zu mehr Effizienz im Aufsichtswesen, es geht um die Weiterentwicklung der bestehenden Allfinanzaufsicht.
Ziel ist es ja, im Bereich der Finanzmarktaufsicht, wie schon gesagt, mehr Transparenz in den Bereichen Organisation, operative Tätigkeit und Aufsichtskosten sowie organisatorische Erleichterungen für Kreditinstitute und eine Verbesserung der aufsichtsbehördlichen Verfahrensabläufe zu erreichen. So sieht der § 25 Bankwesengesetz zum Beispiel vor, dass die Möglichkeit geschaffen wird, bankbetriebliche Tätigkeiten auszulagern – allerdings nur unter gewissen Bedingungen, so müssen etwa die Erfassung, die Beurteilung, die Steuerung und Überwachung der bankbetrieblichen Risken sichergestellt sein.
Durch so eine Auslagerung darf es einerseits nicht zu einer Delegation von Geschäftstätigkeiten kommen, und andererseits darf auch nicht das Verhältnis zwischen den Instituten und den Kunden verändert werden. Zudem dürfen auch die Voraussetzungen für die Konzessionserteilung nicht berührt werden.
Meine Vorredner haben es schon angesprochen: Es gibt weitere wichtige Änderungen im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, etwa im § 14. Da geht es um die öffentliche Ausschreibung von Positionen in der zweiten Führungsebene in der Finanzmarktaufsicht. Das gilt auch gleichzeitig für das Nationalbankgesetz, wo im § 38 eine ähnlich lautende Änderung eingefügt wird. Ich denke, alles in allem ist diese Novelle ein besonders wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Ich komme nun zur EU-Verordnung 2016/867, in der es um die Erhebung von Kreditdaten und Kreditrisikodaten geht. Es geht um eine schnellere und bessere Beurteilung von Risken für die Finanzstabilität, es wird eine eigene Datenbank geschaffen. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften, die Kredite ab 25 000 € aufnehmen oder Finanzkonstrukte bauen, kommt es zu einer besseren Überwachung beziehungsweise dazu, schneller Kenntnis von deren Tätigkeit zu erhalten. Das hätte uns vielleicht auch im Fall Hypo geholfen, wenn es diese Datenbank gegeben hätte und man damit hätte sehen können, was da im Hintergrund alles läuft.
Es geht darum, Doppel- und Mehrfachmeldungen auszuschließen, und im § 38 Nationalbankgesetz ist, wie erwähnt, die Bestimmung enthalten, Positionen der zweiten Führungsebene in der Nationalbank öffentlich auszuschreiben. Es handelt sich dabei um eine wichtige Anpassung für mehr Transparenz und Finanzmarktstabilität.
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