BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 103

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Meine Fraktion wird beiden Tagesordnungspunkte die Zustimmung erteilen, denn Trans­parenz, Effizienz und Beschleunigung der jährlichen Prüfverfahren sind wichtige und richtige Schritte. (Beifall bei der SPÖ.)

14.45

14.45.20

 


Präsident Edgar Mayer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte ge­schlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bun­desgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 und weitere Ge­setze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Ok­tober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Invest­mentfondsgesetz 2011 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.46.1113. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957, geändert wird (2299/A und 1780 d.B. sowie 9915/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Heger. Ich bitte um den Bericht.

 


14.46.27

Berichterstatter Peter Heger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister Schelling! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Ich bringe den Bericht des Finanzaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden die Mietvertragsgebüh­ren bei Verträgen über die Miete von Wohnräumen abgeschafft. Dadurch sollen neue Wohnungsmieter, die sich ohnedies oft in einer finanziell angespannten Situation befin­den, entlastet werden.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Kollege Heger.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. – Bitte.

 


14.47.28

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Minister Schelling! Meine Damen und Herren! Die ÖVP hat sich schon immer


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