haben als größere Banken, also anders geprüft werden als größere Banken. Die größenabhängige organisatorische Erleichterung führt zum Beispiel dazu, dass Schwellenwerte für die verpflichtende Bildung bestimmter Ausschüsse verändert werden, also logischerweise hinaufgesetzt werden und dadurch kleinere Banken doch wesentliche Erleichterungen in diesem Bereich erfahren.
Für ganz wesentlich halte ich aber auch noch, dass durch diese Reform den Finanzinstituten die Möglichkeit eröffnet wird, hinkünftig vorweg eine rechtsverbindliche Auskunft zu bekommen, also eine Art Vorwegbescheid. Es ist, glaube ich, in der Praxis ganz wichtig, dass man nicht unnütze Wege geht, dass man nicht leere Kilometer, wie es so schön heißt, macht, sondern von Haus aus weiß, dass der Weg, den man dann einschlägt, auch der richtige und gute ist.
Wenn man also davon ausgeht, dass diesbezüglich insgesamt ein Kompromiss vorliegt – ich habe es schon gesagt –, der ganz bestimmt noch einiges offenlässt, und dass es sicherlich noch die eine oder andere Verbesserung auch in Zukunft brauchen wird, so soll das vorliegende Gesetz dennoch meiner Meinung nach für weniger Bürokratie, für mehr Rechtssicherheit, für Kostenreduktion und letztlich auch für sehr viel mehr Transparenz sorgen.
Daher werden wir seitens meiner Fraktion dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates sehr gerne die Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
14.33
Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte, Frau Kollegin.
14.33
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Das ist jetzt der Streit, ob das Glas halb leer oder ob es in vielen Punkten halb voll ist.
Dieses Gesetz soll eben die operative Tätigkeit und die Aufsichtskosten der österreichischen Finanzmarktaufsicht transparenter gestalten und die Qualität der Aufsicht und die aufsichtsbehördlichen Verfahrensabläufe verbessern. Es gibt für die beaufsichtigten Unternehmen teilweise mehr Rechtssicherheit und auch organisatorische Erleichterungen.
Die FMA, das wurde schon erwähnt, muss die Positionen der zweiten Führungsebene ausschreiben, eine interne Revision einführen und bei der Erstellung von Verordnungen, Leitlinien und so weiter ein Begutachtungsverfahren einführen. Es wird eine themenbezogene Veröffentlichung der jährlichen Prüfschwerpunkte geben, und die FMA ist gegenüber dem Ministerium und der Nationalbank verpflichtet, Beobachtungen grundsätzlicher Art oder besonderer Bedeutung in ihren Aufsichtsbereichen zu berichten.
Die Kostentransparenz der OeNB im Bereich der Banken- und Versicherungsaufsicht wird erhöht. Staatskommissäre werden zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet sowie zur Übermittlung von Quartalsberichten an die FMA. Die Funktionszulagen werden bei längerer Abwesenheit gekürzt, und unbefristete Bestellungen wird es nicht mehr geben.
Allerdings kommt es nicht zu einer grundsätzlichen Änderung im Sinne der Empfehlungen des Rechnungshofes, die ja auf Empfehlungen des Hypo-Untersuchungsausschusses fußen, die etwa im Bericht der Grünen enthalten sind. Dort steht klar, Staatskommissäre sollen abgeschafft oder gestärkt werden – dort nachzulesen; beides ist nicht passiert.
Der Vor-Ort-Prüfungsprozess wird in einigen Punkten sicher verbessert. Es kommt also eine risikoorientierte Beschleunigung des Mängelprozesses. Es gibt eine verpflichtende
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