BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 99

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In diesem Sinne können wir diesem Gesetz wegen dieses kleinen Minus beim TOP 12 nicht zustimmen. Im Grunde genommen dient es aber der Verbesserung des österrei­chischen Finanzplatzes, und dieses Gesetz ist im Großen und Ganzen durchschnittlich, aber in Ordnung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.29


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ober­lehner. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.29.13

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Ho­hes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bun­desrates! Lieber Kollege Pisec, ich finde es trotzdem schade, dass ihr nicht mitgehen könnt, denn ich glaube, dass viele Dinge – du hast es am Schluss ja auch gesagt – durchaus gut für den Finanzplatz Österreich sind. Da finde ich es schade, dass man die­se guten Dinge nicht auch unterstützt.

Wir haben hier mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss zweifellos eine sehr interes­sante Materie zu beraten, zu diskutieren und zu beschließen, nämlich jene der Reform der Finanzmarktaufsicht. Ich glaube, es ist gut, dass jetzt ein Gesetz beschlossen wird, das sehr lange und ausführlich diskutiert wurde, das letztlich aber natürlich wieder ein Kompromiss ist, so wie es halt bei Gesetzesbeschlüssen am Ende des Tages leider immer der Fall ist. Es ist nicht der große Wurf gelungen, aber ich glaube, es sind sehr sinnvolle und gute Ergebnisse erzielt worden, und das muss man schon anerkennen.

Viele Bereiche sind von der genannten Materie betroffen. Das Wichtigste ist aber zwei­fellos das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz. Die Verfahrensabläufe der Aufsicht sol­len dadurch entsprechend verbessert werden, und auch die Effizienz soll gesteigert wer­den. Ich glaube, das wird auch gelingen.

Sehr wichtig ist aus meiner Sicht, aus politischer Sicht aber auch, dass wir, dass die Politik die Legistik in diesem Bereich wieder zurückbekommt, dass es Begutachtungs­verfahren, Verordnungen, Leitfäden und so weiter gibt und dass die FMA nicht quasi ein legistisches Eigenleben führen kann. Es ist wichtig, dass es in der Praxis nicht so ist, dass die FMA Gesetze machen und beschließen kann, die sie dann sozusagen selbst umsetzt.

Ganz wichtig ist mir aber natürlich auch – und das wurde auch angesprochen – die Transparenz. Ich glaube schon, dass wir es sehr begrüßen können, dass in Zukunft auch auf der zweiten Ebene öffentlich ausgeschrieben wird und es damit also doch sehr transparent werden wird, wer die Banken und Unternehmen in Österreich beaufsichtigt.

Verbessert wird durch dieses Gesetz zweifellos auch die Qualität der Aufsicht. Zum Beispiel kommt es auch zu einer Qualitätssteigerung im Staatskommissärwesen, das ja auch im Zusammenhang mit dem Hypo-Untersuchungsausschuss immer sehr heftig kritisiert wurde. Dort gibt es doch wesentliche Verbesserungen. Auch Fortbildungspflich­ten werden dadurch eingeführt, und die Berichtspflichten bekommen wesentlich dich­tere Intervalle, was auch wieder der Qualität insgesamt dient.

Ich hoffe und glaube, dass mit diesem Gesetz auch ein bisschen Vereinfachung gelin­gen wird, beispielsweise durch die Einführung eines elektronischen Prospektbilligungs­verfahrens oder durch die Möglichkeit der einvernehmlichen beschleunigten Verfah­rensbeendigung, sodass Verfahren nicht ewig dauern und ewig in die Länge gezogen werden, sondern dass es zu gemeinsamen, sinnvollen Beendigungen von Verfahren kommen kann.

Sehr wichtig ist aus meiner Sicht aber auch, dass der risikobasierte Ansatz bei der Bankenaufsicht eingeführt wird und dadurch kleinere Banken andere Prüfbedingungen


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