BundesratStenographisches Protokoll876. Sitzung, 876. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2018 / Seite 97

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Meinung nach die zentrale Frage sein. Das muss man aber politisch wollen, man muss das möglichst vielen ermöglichen wollen, erst dann kann man sich mit dieser Frage beschäftigen.

Das, was aber nun vorliegt, bedeutet Zugangsbeschränkungen. Übrigens war auch die FPÖ noch in der letzten Legislaturperiode gegen diese Zugangsbeschränkungen. (Bun­desrat Stögmüller: Die fallen um bei so was!) Uns erwarten nun 6 230 weniger Stu­dienplätze pro Jahr. Für mich wirft das die Frage auf – und ich habe darauf noch keine Antworten gehört –, was denn die Alternativen für diejenigen Menschen und jungen Er­wachsenen sind, denen wir den Zugang zu einem Studium verwehren.

Wo gehen diese studieraffinen jungen Erwachsenen hin? Weichen sie auf andere Stu­dienrichtungen aus, die ihnen möglicherweise gar nicht so sehr am Herzen liegen? Wählen sie andere Bildungseinrichtungen? Sind andere Bildungseinrichtungen über­haupt vorbereitet auf die zusätzlichen Studierenden, die nun kommen? Was bedeutet das schlussendlich für den Arbeitsmarkt, wenn Menschen, die zurzeit planen, ein Stu­dium zu beginnen, dann auf andere Wege ausweichen müssen? – Diese Fragen müs­sen wir beantworten, denn sonst wird es spätestens im Herbst in manchen Bereichen zu großen Engpässen kommen.

Fakt jedenfalls ist aber, dass ab Herbst einige Tausende berufstätige Studierende – meiner Meinung nach, Frau Kollegin Ecker, ist das nichts Verwerfliches, wenn man studiert und arbeitet, das ist ein großer Kraftakt, den da viele Studierende bewältigen; also ich finde, und ich kann aus eigener Erfahrung sprechen, dass das nicht einfach ist, man macht das nicht, weil es so Spaß macht, sondern weil man es vielleicht muss – auch noch wieder Studiengebühren zahlen müssen. Wir wissen aufgrund der Studie­renden-Sozialerhebung, dass das immerhin 60 Prozent der Studierenden betrifft, die eben arbeiten müssen und gleichzeitig studieren.

2009 wurde beschlossen, dass jene Studierenden, die wegen Krankheit, Betreuung von Kindern, Berufsausübung oder Behinderung ihr Studium nicht in der Mindeststu­diendauer schaffen – was auf der Hand liegt –, diese Gebühren nicht zahlen müssen, und nun werden diese wieder eingeführt. Wir wissen, dass die Einführung der Studien­gebühren im Jahr 2001 eine massive Reduktion der Studierendenzahlen bewirkt hat, an manchen Universitäten gar bis zu minus 21 Prozent. Die Frage ist auch, ob man das will.

Zum Schluss: Wir wissen, dass Zugangsbeschränkungen immer zuerst benachteiligte Gruppen treffen. Wir wissen, dass Zugangsbeschränkungen immer sozial selektiv wir­ken, denn das liegt in der Natur der Sache und in allen strukturellen Selektionsmecha­nismen.

Ich erkenne in dieser Gesetzesvorlage nicht, ob man dieser Selektion wirklich entge­gentreten wird und wie man das machen will. Es steht zwar drinnen, dass soziale Maß­nahmen in den Leistungsvereinbarungen zu entwickeln sein werden, aber das ist mir zu wenig, ich hätte gern konkretere Ideen, wie man dem vorbeugen kann.

Wir wissen, dass unser Bildungssystem generell vom Kindergarten bis zur Universität den sozialen Status und den Bildungsgrad der Eltern vererbt – das ist keine Überra­schung. Es ist auch bekannt, dass bildungsnahe Gruppen an unseren Universitäten um den Faktor 3 überrepräsentiert sind. Das sind also alles eindeutige Informationen, die uns vorliegen.

Ich erinnere mich an die gestrige Enquete zum Thema Armutsbekämpfung und will auch Sie daran erinnern: Es war so eindeutig, dass Bildung ein Schlüssel ist, um Armut und soziale Ungerechtigkeit zu überwinden, und dass es darum geht, strukturelle Be­nachteiligungen aufzuheben und ihnen entgegenzuwirken. Mein Verdacht ist, dass die­se mit diesen Zugangsbeschränkungen eher zementiert als aufgelöst werden.

 


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