BundesratStenographisches Protokoll876. Sitzung, 876. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2018 / Seite 98

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Darum möchte ich Sie, Herr Minister Faßmann, ersuchen, noch einmal einen guten Blick darauf zu werfen und zu versuchen, diese soziale Selektion nicht fortschreiten zu lassen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

13.10


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Heinz Faßmann gemeldet. – Bitte.

 


13.11.05

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Zunächst möchte ich mich gerne für die ausgesprochen differenzierte Diskussion und die Rede­beiträge bedanken. Ich muss sagen, dass das anders war als im Nationalrat. Vielleicht liegt das auch an der Kürze der dort vorherrschenden Redezeiten, das Licht am Red­nerpult blinkt relativ rasch. Sie haben, glaube ich, etwas mehr Zeit, um Ihre Gedanken und Argumentationen zu entwickeln. Die Kürze der Reden im Nationalrat führt wahr­scheinlich oft zu einer sehr starken politischen Akzentuierung dessen, was man eigent­lich sagen möchte. (Allgemeiner Beifall.)

Eines möchte ich voranstellen: Ich bin ja ein sogenannter Neopolitiker, obwohl ich kein richtiger Politiker bin. Ich habe mein Leben an den Universitäten verbracht – als Pro­fessor, als Dekan, als Vizerektor. Ich kenne österreichische, deutsche und amerikani­sche Universitäten. Ich habe eine gewisse Kenntnis davon, wie Universitäten funktio­nieren. Daher kann ich Ihnen versichern: Dieses Gesetz zur Universitätsfinanzierung, die Novelle des UGs, ist eine richtige und wichtige Sache.

Es gibt manchmal politische Entscheidungen, bei denen man nachdenkt und eine Güterabwägung vornimmt: Ist das wichtig oder jenes wichtiger? – In diesem Fall bin
ich ganz sicher, dass wir den richtigen Weg gehen. Warum bin ich mir so sicher? –
Das eine ist sicherlich, weil es mehr Geld im System gibt. (Zwischenruf des Bundesra­tes Stögmüller.)

Sie haben gesagt, das sei nicht oder nur teilweise das Verdienst der jetzigen Koali­tionsregierung, sondern auch das Verdienst einer Abstimmungskonstellation vom Ju­ni 2017. Damit haben Sie unzweifelhaft recht. Für mich als momentan verantwortlichen Minister ist das egal, ich sage: Wunderbar, es ist gelungen, mehr Geld in das Univer­sitätssystem zu bringen und damit auch ein Signal zu senden, dass der österreichi­schen Bundesregierung, dem österreichischen Parlament – dem Souverän – das wohl­wollende Gedeihen der Universitäten ein wichtiges Anliegen ist! Dafür möchte ich mich nachträglich bedanken.

Was ich auch versuche und was in diesem Gesetz drinnen steht, ist, unzweifelhaft, die Studienbedingungen und die Betreuungsverhältnisse zu verbessern. Dieses Gesetz kann dazu dienen. Wenn wir Betreuungsverhältnisse von 1 : 100 oder 1 : 200 haben, bei denen 200 Studierende den einen Professor oder die eine Professorin vielleicht ir­gendwann einmal sehen – oder auch nicht –, wenn sie eine Betreuung einer Master­thesis benötigen, aber keiner verfügbar ist, oder wenn die Seminare überlaufen sind und sie wieder einmal ein Semester warten müssen, und das alles zur Studienverlän­gerung führt, dann ist das, Herr Kollege, keine gedeihliche Situation für die Universität, aber noch viel weniger eine gedeihliche Situation für die Studierenden.

Die Folge ist eben, dass man irgendwann einmal den Hut draufwirft und in die Drop-out-Statistik wandert oder dass man sehr lange Studienzeiten hat und dann anfängt, arbeiten zu gehen, weil man sieht, dass das mit dem Studium nichts wird.

Wir müssen also erkennen und analysieren, woran es liegt, dass die Universitäten hin­sichtlich der Studierendenbetreuung nicht so funktionieren, wie sie funktionieren sollen.


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