Darum möchte ich Sie, Herr Minister Faßmann, ersuchen, noch einmal einen guten Blick darauf zu werfen und zu versuchen, diese soziale Selektion nicht fortschreiten zu lassen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
13.10
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Heinz Faßmann gemeldet. – Bitte.
13.11
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Zunächst möchte ich mich gerne für die ausgesprochen differenzierte Diskussion und die Redebeiträge bedanken. Ich muss sagen, dass das anders war als im Nationalrat. Vielleicht liegt das auch an der Kürze der dort vorherrschenden Redezeiten, das Licht am Rednerpult blinkt relativ rasch. Sie haben, glaube ich, etwas mehr Zeit, um Ihre Gedanken und Argumentationen zu entwickeln. Die Kürze der Reden im Nationalrat führt wahrscheinlich oft zu einer sehr starken politischen Akzentuierung dessen, was man eigentlich sagen möchte. (Allgemeiner Beifall.)
Eines möchte ich voranstellen: Ich bin ja ein sogenannter Neopolitiker, obwohl ich kein richtiger Politiker bin. Ich habe mein Leben an den Universitäten verbracht – als Professor, als Dekan, als Vizerektor. Ich kenne österreichische, deutsche und amerikanische Universitäten. Ich habe eine gewisse Kenntnis davon, wie Universitäten funktionieren. Daher kann ich Ihnen versichern: Dieses Gesetz zur Universitätsfinanzierung, die Novelle des UGs, ist eine richtige und wichtige Sache.
Es gibt manchmal politische Entscheidungen, bei
denen man nachdenkt und eine Güterabwägung vornimmt: Ist das wichtig
oder jenes wichtiger? – In diesem Fall bin
ich ganz sicher, dass wir den richtigen Weg gehen. Warum bin ich mir so
sicher? –
Das eine ist sicherlich, weil es mehr Geld im System gibt. (Zwischenruf des
Bundesrates Stögmüller.)
Sie haben gesagt, das sei nicht oder nur teilweise das Verdienst der jetzigen Koalitionsregierung, sondern auch das Verdienst einer Abstimmungskonstellation vom Juni 2017. Damit haben Sie unzweifelhaft recht. Für mich als momentan verantwortlichen Minister ist das egal, ich sage: Wunderbar, es ist gelungen, mehr Geld in das Universitätssystem zu bringen und damit auch ein Signal zu senden, dass der österreichischen Bundesregierung, dem österreichischen Parlament – dem Souverän – das wohlwollende Gedeihen der Universitäten ein wichtiges Anliegen ist! Dafür möchte ich mich nachträglich bedanken.
Was ich auch versuche und was in diesem Gesetz drinnen steht, ist, unzweifelhaft, die Studienbedingungen und die Betreuungsverhältnisse zu verbessern. Dieses Gesetz kann dazu dienen. Wenn wir Betreuungsverhältnisse von 1 : 100 oder 1 : 200 haben, bei denen 200 Studierende den einen Professor oder die eine Professorin vielleicht irgendwann einmal sehen – oder auch nicht –, wenn sie eine Betreuung einer Masterthesis benötigen, aber keiner verfügbar ist, oder wenn die Seminare überlaufen sind und sie wieder einmal ein Semester warten müssen, und das alles zur Studienverlängerung führt, dann ist das, Herr Kollege, keine gedeihliche Situation für die Universität, aber noch viel weniger eine gedeihliche Situation für die Studierenden.
Die Folge ist eben, dass man irgendwann einmal den Hut draufwirft und in die Drop-out-Statistik wandert oder dass man sehr lange Studienzeiten hat und dann anfängt, arbeiten zu gehen, weil man sieht, dass das mit dem Studium nichts wird.
Wir müssen also erkennen und analysieren, woran es liegt, dass die Universitäten hinsichtlich der Studierendenbetreuung nicht so funktionieren, wie sie funktionieren sollen.
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