lohnt sich bei Ihnen aber nicht!) – „so spielen Frauen dennoch seit jeher bei uns eine besondere Rolle. Sie sind bei vielen Veranstaltungen eingebunden und stellen immer eine willkommene Bereicherung dar.“ – Wie auch immer diese Bereicherung dann ausschaut, so schaut, glaube ich, das Verständnis eines Verfassungsrichters im 21. Jahrhundert in Österreich nicht aus. (Beifall bei der SPÖ.)
Später bei der Abstimmung soll heute der von den Freiheitlichen geförderte Dr. Rami von diesem Bundesrat, von den Regierungsparteien, gewählt werden. Natürlich können Sie es in der Demokratie so machen, wenn Sie die Mehrheit haben. Wenn Sie es so wollen, dann können Sie das so machen.
Wir von der Sozialdemokratie haben halt andere Zugänge. (Heiterkeit bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Ja, das kennen wir eh, eure Zugänge!) Wir sehen den Verfassungsgerichtshof als rechtsstaatliche Institution. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: ... und ausgrenzen!) – Sie kommen dann eh dran, wenn Sie reden wollen. Lassen Sie mich ausreden! (Ruf bei der FPÖ: Wir hören eh zu!) Zum Teil lebt der Verfassungsgerichtshof von der Ausgewogenheit seiner Zusammensetzung, davon, dass die Gesichtspunkte von Erfahrungen von Universitätsprofessoren, hochrangigen Beamtinnen und Beamten ebenso vertreten sind wie jene aus der Anwaltei oder dem Notariatsbereich. Es gibt aber auch ein mehr als legitimes, demokratisches Interesse daran, dass die Gesellschaft innerhalb dieses Verfassungsgerichtshofes abgebildet und widergespiegelt wird. Wenn nur Männer nachbesetzt werden – das möchte ich auch allen Frauen ans Herz legen –, dann sinkt die Frauenquote im Verfassungsgerichtshof auf unter 30 Prozent.
Im Hinblick darauf, dass die letzte Verfassungsrichterin, die der Bundesrat bestellt hat – Frau Eleonore Berchtold-Ostermann, eine Rechtsanwältin –, eine Frau war und ihren Schwerpunkt im Zivilrecht hatte, wäre unser Vorschlag Frau Dr.in Marcella Prunbauer-Glaser, die auch Zivilrechtlerin und Vizepräsidentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages ist. Damit würde auf eine Frau, die der Bundesrat gewählt hat, wieder eine Frau folgen.
Wir unterstützen hier nach eigenen Aussagen (Bundesrätin Mühlwerth: Das haltet ihr ja sonst auch nicht ein!) auch eine parteifreie Kandidatin, die beim Hearing äußerst selbstbewusst aufgetreten ist, die auch die Begleiterscheinungen dieses Hearings offen angesprochen hat, die über hohe Kompetenz verfügt – Frau Kollegin Mühlwerth, hören Sie zu! – und die auch offiziell eine qualifizierte und kompetente Frau ist. (Bundesrätin Mühlwerth: Eine Frau folgt auf eine Frau oder wie ist denn das?) – Sind Sie fertig? (Rufe und Gegenrufe zwischen BundesrätInnen von FPÖ und SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: ... ja, wenn es ums Eigene geht, nehmen Sie es dann doch nicht mehr so genau!)
Jetzt bin ich selbst Beamter und komme aus dem Staatsdienst, wo die Vorgangsweise bei Ausschreibungen seit vielen Jahren, nicht nur als gelebte Praxis, sondern vom Gesetzgeber vorgeschrieben, so ist, dass bei gleicher Qualifikation – wenn sich ein Mann und eine Frau gegenüberstehen – selbstverständlich die Frau genommen wird. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Nur jetzt gilt das nicht. Der Gesetzgeber schreibt das bei Beamten vor, nur in unserem Fall, die wir uns auch Gesetzgeber nennen, gilt das nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
Da ich jetzt so oft die Freiheitlichen angesprochen habe: Ich hätte es mir selbst nicht zugetraut, dass ich einmal einen ehemaligen Bundesrat der ÖVP zitieren werde. Es ist ein gewisser Jürgen Weiss, ein ÖVP-Bundesrat aus Vorarlberg. (Rufe bei der ÖVP: Präsident!) – Präsident, sogar!
Das Zitat ist aus dem Stenographischen Protokoll der 621. Sitzung vom 16. Jänner 1997, in der die jetzt abgetretene Verfassungsrichterin für diesen Gerichtshof bestellt worden ist. Er sagt wörtlich, ich zitiere ihn:
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