Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich diese Fragestellungen, deren Beurteilung allein der unabhängigen Gerichtsbarkeit obliegt, nicht weiter kommentiere.
Im Sinne der Transparenz, aber auch der Bürgernähe ist mir auch noch wichtig, zu betonen, dass wir dem Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten insbesondere dann ein besonderes Gewicht einräumen müssen, wenn personenbezogene Daten zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung gewonnen wurden und nachträglich ein Grund für deren weitere Verwendung wegfällt. Ich halte es daher schlicht für unerträglich, wenn das Recht auf Löschung personenbezogener Daten wissentlich umgangen wird, weil damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und seine Organe gefährdet wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Insoweit dürfen wir nicht den Fehler begehen, wegzuschauen, wenn es Verdachtsmomente gibt, dass personenbezogene Daten zu Unrecht nicht gelöscht wurden – und zwar unabhängig davon, wer diesen Umstand zur Anzeige bringt. Die Motivation des Anzeigers ist auch völlig unerheblich, entscheidend ist bloß, ob ein hinreichend begründeter Tatverdacht dargestellt werden kann. Liegt ein solcher vor, und das wurde immerhin in erster Instanz von einem unabhängigen Gericht entschieden, hat die Staatsanwaltschaft die erforderlichen Maßnahmen zur Abklärung des Verdachts im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens einzuleiten und zu ergreifen.
Mir ist auch ganz wichtig, Korruption – als Gift für eine transparente und offene demokratische Gesellschaft – entschieden zu bekämpfen. Korruption schadet dem Rechtsstaat und damit dem Fundament unserer Gesellschaft massiv. Es geht nicht ausschließlich um den Nachteil, den eine Person durch die unverhältnismäßige Verwendung der Daten erleidet, es geht letztlich auch um das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik und in die Justiz, das auf dem Spiel steht. Genau dieses Vertrauen ist eines der größten Güter einer funktionierenden Demokratie. Die Menschen in unserem Land müssen sich auf die Politik und insbesondere auf die Funktionsfähigkeit der Justiz – gerade auch, wenn sich der Verdacht gegen leitende Organe von Ermittlungsbehörden richtet – voll und ganz verlassen können.
Die Justiz ist eine zentrale Säule unseres Rechtsstaates, und daher sehe ich es auch als eine meiner vordringlichsten Aufgaben als dafür verantwortlicher Minister, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz zu stärken. Seit meinem Amtsantritt verfolge ich auf diesem Gebiet eine ganz klare Linie: Es muss ohne Ansehen der Person restlos aufgeklärt werden. Es darf keinen Unterschied machen, gegen welche Person in welcher Funktion ermittelt wird. Insbesondere auch in allen Fällen, in denen Personen des öffentlichen Lebens involviert sind, steht fest: Es gibt keinerlei Sonderbehandlungen. Es ist mir nicht nur ein großes persönliches Anliegen, Staatsanwaltschaften und Gerichte darin zu unterstützen, alle strafrechtlich relevanten Fälle lückenlos, ohne jegliche Beeinflussung oder Behinderung, aufzuklären.
Hohes Haus, ich komme nun zur Beantwortung der an mich gerichteten Fragen:
Zur Frage 1:
Nein. Am 28. Februar 2018 um 9.40 Uhr erfolgte per E-Mail ein Informationsbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an die Oberstaatsanwaltschaft Wien und gleichzeitig auch an den Generalsekretär meines Hauses. Es bestand auch keine Verpflichtung zu einer früheren Berichterstattung, denn seit der Novelle zum Strafrechtsänderungsgesetz, seit 2016, sind Vorhabensberichte generell erst vor der beabsichtigten Enderledigung zu erstatten. Davor hat die Staatsanwaltschaft über bedeutende Verfahrensschritte lediglich im Nachhinein, also nach deren Anordnung, zu informieren. Ich verweise dabei auf § 8 Abs. 3 Staatsanwaltschaftsgesetz. Der Grund liegt darin, jeden Einfluss auf die Gestaltung des Ermittlungsverfahrens von Vornherein zu verhindern.
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